Inobhutnahme

Schutz und Hilfen für Kinder und Jugendliche in Notsituationen

Eine Inobhutnahme bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in Notsituationen durch das Jugendamt. Das Kind oder der Jugendliche soll schnell und unbürokratisch einen sicheren Schutz erhalten, aus dem heraus eine Klärung für das weitere Vorgehen gefunden werden soll.

Die Hilfe kann direkt vom Kind/Jugendlichen selbst eingefordert werden, von dessen Eltern und von Dritten

 

zuständige(r) Ansprechpartner/in
siehe hier

Im Notfall über die Polizeidienststelle


Sprechzeiten ASD
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
nachmittags (Mo-Do)
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
bzw. nach Vereinbarung
 



Erstellt am 09.02.2010 09:02, geändert am 02.04.2012 08:04

Kontakt
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999