
Inobhutnahme Eine Inobhutnahme bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in Notsituationen durch das Jugendamt. Das Kind oder der Jugendliche soll schnell und unbürokratisch einen sicheren Schutz erhalten, aus dem heraus eine Klärung für das weitere Vorgehen gefunden werden soll. Die Hilfe kann direkt vom Kind/Jugendlichen selbst eingefordert werden, von dessen Eltern und von Dritten
zuständige(r) Ansprechpartner/in Im Notfall über die Polizeidienststelle
Erstellt am 09.02.2010 09:02, geändert am 02.04.2012 08:04 |
