
Kindes-Missbrauch Werden wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat der ASD Hilfen anzubieten. Hier findet der Betroffene vertrauliche direkte Unterstützung. Falls auch dadurch kein wirksamer Schutz hergestellt werden kann, hat der ASD das Familiengericht anzurufen. Bei dringender Gefahr kann der ASD das Kind auch in Obhut nehmen auch direkt auf Wunsch des Kindes. zuständige(r) Ansprechpartner/in Sprechzeiten Erstellt am 05.05.2009 14:53, geändert am 02.04.2012 08:03 |
