Kindes-Missbrauch

Hilfen bei körperlichem oder sexuellem Missbrauch an Kindern/Jugendlichen

Werden wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat der ASD Hilfen anzubieten. Hier findet der Betroffene vertrauliche direkte Unterstützung.

Falls auch dadurch kein wirksamer Schutz hergestellt werden kann, hat der ASD das Familiengericht anzurufen. Bei dringender Gefahr kann der ASD das Kind auch in Obhut nehmen auch direkt auf Wunsch des Kindes.
 

zuständige(r) Ansprechpartner/in
siehe hier
 

Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
nachmittags (Mo-Do)
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
bzw. nach Vereinbarung



Erstellt am 05.05.2009 14:53, geändert am 02.04.2012 08:03

Kontakt
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999