
Beratung bei Trennung/ Scheidung/ Umgangsrecht Nach § 17 SGB VIII haben Mütter und Väter im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Insbesondere bei Trennung oder Scheidung unterstützt und berät Sie der ASD dahingehend, eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Umgangsrecht / Umgangsregelung zuständige(r) Ansprechpartner/in Sprechzeiten Erstellt am 05.05.2009 14:44, geändert am 09.02.2010 14:39 |
