Förderung der Denkmalpflege Grundsätzliches/Antragstellung:
Aus Mitteln der Denkmalpflege werden grundsätzlich die sog. denkmalpflegerischen Mehraufwendungen gefördert, nicht die Gesamtkosten einer Instandsetzungs- bzw. Renovierungsmaßnahme. Wer fördert was? Der Landkreis Kitzingen gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen (z. B. Außen- und Innenrenovierungen, Fassaden-, Bildstock- und Hoftorsanierungen etc.) Zuschüsse bis zu max. 5.000 Euro. Zuschusssatz: derzeit 15 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands. Der Landkreis Kitzingen fördert lediglich Maßnahmen von Privatpersonen; für kirchliche bzw. kommunale Projekte werden keine Zuwendungen gewährt. Für archäologische Maßnahmen sind aber auch Kommunen antragsberechtigt. Bei archäologischen Maßnahmen beträgt der Höchstzuschuss max. 3.000 Euro ebenso bei privaten Maßnahmen mit Förderung aus dem Entschädigungsfonds. Antragstellung direkt beim Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Die Förderrichtlinien des Landkreises finden Sie hier. Der Bezirk Unterfranken gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen Zuschüsse i. H. v. 10 % bis zu 20 % der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen. Für Maßnahmen, deren denkmalpflegerische Mehrkosten 40.000 Euro übersteigen, können vom Bezirk grundsätzlich keine Zuwendungen gewährt werden (Nachfrage beim Landratsamt im Einzelfall). Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch den Bezirk Unterfranken begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter http://www.bezirk-unterfranken.de/ Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat keinen bestimmten Zuschußsatz. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich u. a. nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das Landesamt für Denkmalpflege begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Die Städte/Gemeinden im Landkreis Kitzingen fördern denkmalpflegerische Kosten in unterschiedlicher Höhe. Bitte wenden Sie sich daher an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, da nach den Richtlinien des Landkreises Kitzingen und des Bezirks Unterfranken u. a. eine angemessene Beteiligung der Kommune Voraussetzung für eine evt. Bewilligung ist. Die Bayer. Landesstiftung fördert u. a. die Instandsetzung überregional bedeutsamer Baudenkmäler. Maßnahmen von Privatpersonen werden grundsätzlich nicht gefördert. Bei außergewöhnlichen Projekten bzw. Maßnahmen mit hohen denkmalpflegerischen Mehraufwendungen (z. B. umfangreiche Fachwerksanierungen etc.) empfehlen wir bei der Bayerischen Landesstiftung nachzufragen. Antragstellung direkt bei der Bayer. Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München. Weitere Infos sowie Formulare zum Herunterladen finden Sie unter http://www.landesstiftung.bayern.de/ Die Regierung von Unterfranken gewährt Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre betreffende Gemeinde in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurde etc.. Hier können u. a. die Modernisierung von Gebäuden gefördert und im Rahmen von Kommunalen Förderungsprogrammen Fassadenrenovierungen etc. bezuschusst werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gemeinde. Infos zur Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken Bezüglich evtl. Zuschüsse aus Mitteln derDorferneuerung wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Gemeinde bzw. an das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg (http://www.ale-unterfranken.bayern.de Steuervergünstigungen: Voraussetzung ist hierfür u. a.,
Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie dann u. a. eine Bescheinigung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege. Diese Bescheinigung ist formlos unter Beigabe der angefallenen Rechnungen mit Auflistung zu beantragen beim Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf. Den entsprechenden Antrag zum Herunterladen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Hompage des Landesamtes für Denkmalpflege unter http://www.blfd.bayern.de (Hinweise für Denkmaleigentümer auf Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen). Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen 3/2011
Erstellt am 14.04.2009 11:43, geändert am 21.03.2011 14:53 |
