Bauamt, Gutachten, Zuschüsse

Der Tag des offenen Denkmals fand am 11. September 2011 statt.

Bei der bundesweiten Aktion hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur unentgeltlichen Besichtigung von Denkmälern. 

Das Motto lautete  2011: "Romantik, Realismus, Revolution – Das 19. Jahrhundert“.

Die beim Landratsamt Kitzingen gemeldeten Objekte und Aktivitäten im Landkreis Kitzingen finden Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung.

Weitere Informationen und Details zum Tag des offenen Denkmals finden Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz http://www.tag-des-offenen-denkmals.deexterner Link

Bei evtl. Fragen stehen auch wir gerne zur Verfügung:

Zuständige Ansprechpartnerin im Landratsamt Kitzingen:

Doris Lang 

 Kaiserstraße 4 , , , ,,,

97318 Kitzingen   Zi.-Nr. 82.17,  Tel. 09321/9286105, doris.lang@kitzingen.de

 

Folgende Objekte wurden im Landkreis Kitzingen gemeldet: 

Stand: 22.07.2011

Dettelbach

Würzburger Str. 10: Alte Posthalterei
Hist. Posthalterei, fürstbischöfl., später Thurn u. Taxis, Anlage mitteralterl., Renaissance u.
Barock; derzeit Sanierung
Öffnungszeit: 11 – 17 Uhr
Führung: 14 Uhr
Kontaktperson: Dr. Herrmann, Tel. 09324/4399

Geiselwind, OT Füttersee

Hs.-Nr. 22 a: Evang.-Luth. Pfarrkirche, Chorturm wohl 14. Jh., Langhaus im Kern 15. Jh.;
1709 verändert; mit Ausstattung
Öffnungszeit: 10 – 18 Uhr
Führungen bei Bedarf
Veranstalter: Evang.-Luth. Pfarramt Rehweiler
Kontaktperson: Beck Elisabeth, Tel. 09556/314

Geiselwind, OT Füttersee

Hs.-Nr. 22: Alte Schule, jetzt Gemeindehaus; eingeschossiger Halbwalmdachbau,
bez. 1796
Öffnungszeit: 13 – 18 Uhr
Führungen um --- Uhr
Veranstalter: Evang.-Luth. Pfarramt Rehweiler
Kontaktperson: Beck Elisabeth, Tel. 09556/314

Geiselwind, OT Rehweiler

Hs.-Nr. 10: Evang.-Luth. Pfarrkirche, Walmdachbau mit Dachreiter, mittleres 18. Jh.;
mit Ausstattung
+ Schlössleinskolonie
Öffnungszeit: 11 – 18 Uhr
Führungen um 13:30 Uhr
Veranstalter: Evang.-Luth. Pfarramt Rehweiler
Kontaktperson: Pfarrer Schramm Peter, Tel. 09556/318

Kitzingen

Hindenburgring: Deusterkeller: weiträumige Gewölbekelleranlage des 18./19. Jh.
Öffnungszeit: 11 – 17 Uhr
Führungen: mehrere pro Stunde
Kontaktperson: T. Pregitzer, Tel. 09321/8783

Mainbernheim

Herrnstr. 41: Hofanlage aus der Renaissance mit Treppenturm und Kelleranlage
Öffnungszeit: 9.30 – 18 Uhr
Führungen: Bei Bedarf
Veranstalter: Stadt Mainbernheim
Kontaktperson: Lindner André , Tel. 09323/875 797

Marktbreit

Schillerallee 2: Friedhof; 1566 angelegt; Friedhofskapelle und Friedhofsarkaden 1586;
Grabsteine des 16., 17. und 19. Jh.
Öffnungszeit: ganztägig
Führungen: ---
Veranstalter: Stadt Marktbreit
Kontaktperson: Stadt Marktbreit, Tel. 09332/405-0

Bahnhofstr. 5 a: Kath. Pfarrkirche St. Ludwig; 1846, in romanisierenden Formen,
Stadtmauer
Öffnungszeit: 8 – 19 Uhr
Führungen: ---
Veranstalter: Kath. Pfarramt Marktbreit
Kontaktperson: H. Pfr. Hörnig Rainer, Tel. 09332/1518

Obernbreit

An der Synagoge 1 – ehemalige Synagoge
Ehem. Synagoge, Halbwalmdachbau, 1748 (It. Inschrifttafeln) über älterem Keller, mit
Mikwe;
Präsentation durch Schüler des Gymnasiums Marktbreit + Untermalung mit Chor „Kreuz und Quer“
Öffnungszeit: 11 – 18 Uhr
Führungen: nach Bedarf/Anmeldung
Veranstalter: Verein zur Erhaltung der ehem. Synagoge
Kontaktperson: Heidecker Friedrich, Tel. 09332/9469

Prichsenstadt, OT Altenschönbach

Hauptstraße 20: Evang.-Luth. Kirche: Chor, Turm und nördliche Langhausmauer 1496,
übriges Mauerwerk älter; mit Ausstattung.
Öffnungszeit: 10 – 17 Uhr
Führungen: stündlich 10 – 17 Uhr
Kontaktperson: Berthold von Crailsheim, Tel. 09383/1066

Schlosshof 18: Ehem. Wasserschloss; Bering unregelmäßig polygonal, Ringmauer und
Turm spätmittelalterlich, Wohnbau 1848
Öffnungszeit: 10 – 17 Uhr
Führungen: stündlich 10 – 17 Uhr
Kontaktperson: Berthold von Crailsheim, Tel. 09383/1066

Prichsenstadt, OT Laub

Hs.Nr. 15a: Kath. Kirche St. Nikolaus: spätgotischer Saalbau mit Dachreiter, erbaut 1590;
„Lauber Madonna“ frühes 14. Jh.; Bildstock mit Kreuzigung, bez. 1612 a. d. Südwand
Öffnungszeit: 13 – 17 Uhr
Führungen: 15 Uhr
Kontaktperson: Knaub Inge, Tel. 09383/7592

 

Prichsenstadt, OT Neuses am Sand

Hs.Nr. 21 - Schlossgut Wörner; ehemaliges Wasserschloss von 1498  Öffnungszeit: 10 – 21 Uhr, Führungen: 11 und 17 Uhr 

Kontaktperson: Harald Wörner 

 

Prichsenstadt, OT Laub

Hs.Nr. 10: ehem. Zehnthof, zweigeschossiger traufseitiger Walmdachbau mit rundbogiger
Toreinfahrt und Treppenturm, bez. 1597; diente als „Steuerabgabe-Haus“ und Gerichtshaus; Zehntscheune
Öffnungszeit: 13 - 18 Uhr
Führungen: 15 Uhr
Kontaktperson: Sahlmüller Christine, Tel. 09383/903414

Seinsheim

Seinsheim, OT Wässerndorf

Schlossstr. 1: Schlossruine: ehem. Burg der Grafen Schwarzenberg, als Ruine erhalten,
quadratische Anlage mit Graben und Ringmauern aus der Zeit um 1555
Führungen: 14 u. 16 Uhr
Gottesdienst, Frühschoppen mit Eibelstädter Blasmusik, Mittagessen, Kinderspiele,
Öffnungszeit: 14 – 18 Uhr
Kontaktperson: Rützel Monika, Tel. 09332/4908


Sommerach

Nordheimer Str. 13: Villa Sommerach: Ehemalige Hofanlage, Zweiflügelbau mit geohrten
Fensterrahmungen 18. Jh.; Scheune mit Treppengiebel 16. Jh.
Führungen: --; Thema: „Revolutionäre“ in Sommerach etc.
Öffnungszeit: 10 – 19 Uhr
Kontaktperson: Denecke Holger, Tel. 09381/802 485

Turmstr. 23: Wehrturm: Teil der Wehrmauer, errichtet um 1600
Führungen: nach Bedarf
Öffnungszeit: 10 – 18 Uhr
Kontaktperson: Kempf Birgit, Tel. 09381/3570

Hauptstr. 22: Schwarzacher Tor: Stadttor, so genanntes "Schwarzacher Tor", Torturm aus
unverputztem Bruchsteinmauerwerk mit rundbogiger Durchfahrt und Mansarddach, Wappenstein bez. 1487
Führungen: ---; Ausstellungen
Öffnungszeit: 11 – 18 Uhr
Kontaktperson: Kranz Christl, Tel. 0931/96610


Sulzfeld am Main

verschiedene Objekte und Veranstaltungen;
Veranstalter: Gemeinde Sulzfeld am Main;
Kontaktperson: Bürgermeister Gerhard Schenkel, Tel. 09321/23855

Papiusgasse 3: Papiushof
Giebelhaus mit Fachwerkgiebel, 17/18. Jh.; über der Tür Wappenstein, Jahreszahl 1612, spätgotische Grundmauern
(historischer Keller mit steilem Treppenzugang mit darüber liegender alter Weinstube).

Pfarrgasse 1: Pfarrgarten
Kath. Pfarrhaus, Walmdachbau mit geohrten Fensterrahmungen, vorspringender Kellereingang 1702/1703; Nischenfigur: Christus als Guter Hirte, bez. 1732
(Größte Grünfläche im Altortsbereich mit abwechslungsreicher Gestaltung, idyllisch gelegen unterhalb der Kirche, Aktuell unter anderem auch Nutzung für Konzerte.

Kirchplatz 2: Kath. Pfarrkirche
Kath. Pfarrkirche St. Sebastian, Chor, Turm und Sakristei 1482, Langhaus um 1602 verändert, mit Ausstattung; Reste der ehemaligen Kirchenbefestigung
(In historischen Sakralbauten kann man den Genuss auf sehr viele unterschiedliche Weisen erfahren. Die kostbare und schöne Ausstattung der Kirchenräume schmeichelt dem Auge des Betrachters. Die Ruhe, die Atmosphäre und die Bilder erlauben es zu meditieren).

Marktplatz 3: Rathaus - Bürgersaal
Rathaus, reicher Renaissance-Bau mit Volutengiebel, von Peter Meurer, um 1609 vollendet; Mariensäule, bez. 1724 vor dem Rathaus.
(Bürgersaal – Ein Festsaal für viele Anlässe; Ausstellung: „Fränkische Gesichter“)

Zehntgasse 13 – Bürgerhaus
Eigentümer: Fritz Staib; Winzerhof, zweigeschossiger Satteldachbau, Fachwerkobergeschoss, 17. Jh.; zugehörig Scheune und Kelleranbau
(Neu saniertes Einzeldenkmal mit schönem Innenhof und großem Kellerbereich).

Friedhof
Kreuzigungsgruppe, 2 Hälfte des 19. Jahrhunderts

Historischer Marktplatz
Bewirtung auf dem historischen Marktplatz zwischen 11 und 20 Uhr


sowie Ensemble/Altort Sulzfeld am Main:
Mittelalterlicher Altort:
Im Ensemble Altort Sulzfeld a. M. sind zahlreiche Einzeldenkmäler zu bestaunen. Sulzfeld am Main wurde in den letzen Jahren mehrfach ausgezeichnet für eine gelungene Ortsentwicklung, insbesondere im Altort nach dem Motto „Junges Wohnen in alten Mauern“.

· Fachkundige Führungen durch den Altortsbereich und einzelne Denkmäler zwischen 13 und 17 Uhr
· Denkmalrallye
· Bürgerschießen
· Ausstellungen
· Rundweg „Hausfiguren“ im Altort

Volkach

Badgasse 4 : Mittelalterliches Badehaus von 1450 mit hist. Heizraum etc.; Gotischer
Dachstuhl, Fachwerkkonstruktion, alte Putzfassungen
Öffnungszeit: 11 – 18 Uhr
Führungen: nach Bedarf
Kontaktperson: Stadt Volkach – Herbert Meyer, Tel. 09381-1890

An der Mainbrücke – Brückenhaus: ehem. Schrankenwärterhaus

Öffnungszeit: 10 – 17 Uhr, Führungen: stündlichdurch den Förderverein Mainschleifenbahn; Fahrten im Schienenbus von 1960 ab Astheim um 12, 14, 16 und 17.30 Uhr

Kontaktperson: Wolfgang Schramm, Förderverein Mainschleifenbahn, Tel.: 09381/803929 


Wiesenbronn

Badergasse 4: Ehemalige Synagoge
Öffnungszeit: 11 – 18 Uhr
Kontaktperson: Reinhard Hüßner
 

 

 
 

Rechtsgrundlage: (§ 196 BauGB )
Der Landkreis Kitzingen veröffentlicht allgemein gültige Bodenrichtwerte im Internet.

Der Gutachterausschuss führt über alle innerhalb des Landkreises abgewickelten Grundstücksgeschäfte eine Kaufpreissammlung. Diese Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Sie werden durch den Gutachterausschuss alle zwei Jahre als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland für alle Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Stadt- und Ortsteile ermittelt.

Ab sofort können Sie die Bodenrichtwerte der Gemeinden des Landkreises online einsehen. Die Daten werden im Internetdienst des Landesvermessungsamtes "VBORIS" (Vernetztes Bodenrichtwertesystem) unter www.vboris.bayern.de zur Verfügung gestellt.
Wie funktioniert das ?

Wechseln Sie auf die Seite


nd starten Sie die Auskunft über die Schaltfläche "Start Bayernviewer-VBORIS". In der sich öffnenden Suchmaske (links neben der angezeigten Karte) geben Sie die Daten der gewünschten Gemeinde (Ortsname, ggf. auch Straße) ein, klicken Sie auf "Suchen" und bestätigen Sie das Suchergebnis .
 
Wer eine schriftliche Auskunft oder ein komplettes Wertgutachten will, kann dies gegen Gebühr über ein Bestellformular in VBORIS online bestellen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes. ( Tel.: +49 9321 928 6001 )

Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jederzeit vom Gutachterausschuss angefordert werden. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Bei schriftlichen Auskünften beträgt die Mindestgebühr 15,00 €. Sie erhöht sich je nach Umfang der Auskunft.

Bodenrichtwerttabelle / Bodenrichtwertkarte (Information)
 
Verkehrswertermittlung_PC - Antrag, 98 KB

Bodenrichtwertliste

Nach Ermittlung der Bodenrichtwerte erstellt der Gutachterausschuss eine Bodenrichtwertliste für die Städte und Gemeinden des Landkreises Kitzingen und die Große Kreisstadt Kitzingen. Aus der Bodenrichtwertliste können die Bodenrichtwerte jeweils für das gesamte Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsbereiche (Wohngebiete, Mischgebiete, Industrie- und Gewerbegebiete, typischer Altort) entnommen werden. Sie beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes.

Die Bodenrichtwertübersicht  kann zum Preis 20,00 erworben werden.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeleitete und auf die jeweilige örtliche Lage abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Lageverhältnissen. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundsücksgestalt, Nutzungssart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.

Die für die Wohnbauflächen innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen gemäß § 30 BauGB festgesetzten Richtwerte beziehen sich auf das Regelgrundstück mit einer Größe von 500 m².

Die Richtwerte für Wohnbauflächen außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen (Innenbereich gemäß § 34 BauGB) beziehen sich jeweils auf das erschlossene Altortgrundstück der jeweiligen Gemeinde.

Werte für festgesetzte Sondergebiete nach der Baunutzungsverordnung sind in den Richtwerten für gewerbliche Bauflächen nicht berücksichtigt.

In den Richtwerten für Wohnbauflächen als baureifes Land sind die Erschließungskosten – nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz – nicht enthalten. Zum Erschließungsstand 31.12.2008 wurden für Wohnbauland durchschnittliche Erschließungskosten von 30,00 €/m² bis 40,00 €/m² und für gewerbliche Bauflächen von 15,00 €/m² bis 20,00 €/m² beschlossen.

Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses grundsätzlich schriftlich gegen eine Gebühr von 15,00 € bis 30 € erteilt.
 

Verkehrswertermittlung_PC - Antrag, 98 KB

Verkehrswert, Kaufpreissammlung etc.

Was kann beantragt werden?

  • Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken
  • Auskünfte aus der Liste der gemeindlichen Richtwerte für Bauland
  • Auskünfte aus der landwirtschaftlichen Kaufpreissammlung

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstückes benötigt?

  • Antragsformular gibt es bei der Gutachterstelle
  • Grundbuchauszug neuesten Datums gibt es beim Grundbuchamt

Wie hoch sind die Gebühren für ein Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstückes?

Die Gebühr bemisst sich im Regelfall nach der Höhe des im Gutachten ermittelten Verkehrswertes. Hinzu kommen Auslagen.

Gebühren für bebaute Grundstücke:

  • bei einem ermittelten Wert bis 250.000 €  4,2 v.T. zzgl. 350,00 € (Verwaltungsgebühren), zzgl. Auslagen*
  • bei einem ermittelten Wert von 250.000 €  bis 500.000 € 1,6 v.T. zzgl. 1.010,00 € (Verwaltungsgebühren), zzgl. Auslagen* 
  • bei einem ermittelten Wert von 500.000 €  bis 5 Mio €  1,05 v.T. zzgl. 1.300,00 € (Verwaltungsgebühren), zzgl. Auslagen* 
  • bei einem ermittelten Wert von über 5 Mio. €  0,7 v.T. zzgl. 3.050,00 € (Verwaltungsgebühren) zzgl. Auslagen*

Gebühren für unbebaute Grundstücke und die Ermittlung von Bodenwerten:

  • die Hälfte des Gebührenansatzes für bebaute Grundstücke, mindestens aber 400,00 € zzgl. Auslagen*

*Auslagen:

  • Reisekosten und sonstige Aufwendungen aus Anlass einer Ortsbesichtigung
  • Fernsprech- , Telefax- oder Postgebühren, Fotokopien
  • Aufwendungen für die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen

Für das Versenden der Richtwertliste werden 30 €  Gebühren und für das Erteilen einer schriftlichen Auskunft z. B. aus der landwirtschaftlichen Kaufpreissammlung werden 15 bis 30 € (je nach Aufwand) berechnet.

 

  •  

 

Landratsamt Kitzingen
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

Hannelore Sierz

Tel.: 09321/928-6001
Fax: 09321/928-6099

  • Baurecht
  • Denkmalschutz
  • Bauleitplanung
  • Förderung von Baumaßnahmen an Denkmälern
  • Wohnraumförderung, Wohnberechtigungen

Wir sind für Sie da  . . .

. . .  Baurecht:

  • Erteilung von Baugenehmigungen, isolierte Abweichungen von der BayBO
  • Entscheidung über Bauvoranfragen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Entgegennahme von Beseitigungsanzeigen, Baubeginnsanzeigen, Nutzungsaufnahmen  
  • Bauüberwachung, öffentlich-rechtliches Vorgehen gegen bauordnungswidrige Zustände 

Hier finden Sie Formulare und Vordruckeexterner Link zum Baurecht.

. . .  Denkmalschutz und Denkmalförderung

Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz für Baumaßnahmen an Baudenkmälern,  in der Nähe von Baudenkmälern, im denkmalgeschütztem Ensemble  oder im Bereich von archäologischen Bodendenkmälern (Antragsvordruck) 

Der Landkreis verfügt über eine sehr große Anzahl von Baudenkmälern. Unser Ziel ist es den Bauherrn durch Beratung und Förderung beim Erhalt  und der Pflege behilflich zu sein. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen im Internet:

. . .  Bauleitplanung

Beratung und Begleitung der Gemeinden des Landkreises Kitzingen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen nach dem BauGB). Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen unseres Arbeitsbereichs. 

Achtung:
Für die Große Kreisstadt Kitzingen sind wir nicht zuständig. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an das Stadtbauamt, Schulhof 4, Kitzingen, Tel. 09321/20-0, www.stadt-kitzingen.deexterner Link

Ansprechpartner

Arbeitsbereich:

Achim  Winkler

Sachgebietsleiter

Tel. 09321/928-6100

achim.winkler@kitzingen.de

Bauordnungsrecht "Nord": Dettelbach, Prichsenstadt, Geiselwind, Schwarzach, Verw.-Gemeinschaften Großlangheim, Volkach und Wiesentheid

Abgeschlossenheitsbescheinigungen ganzer Landkreis

Doris Lang,

Tel. 09321/928-6105

doris.lang@kitzingen.de

Denkmalrecht "Nord": Dettelbach, Prichsenstadt, Geiselwind,
Schwarzach, Verw.-Gemeinschaften Großlangheim, Volkach und Wiesentheid

Michael Goller,

Tel. 09321/928-6101

michael.goller@kitzingen.de

Bauordnungsrecht "Süd": Mainbernheim,
Verw.-Gemeinschaften Iphofen, Kitzingen, Marktbreit

Bauleitplanung gesamter Landkreis

Karin Stier

Tel. 09321/928-6102

karin.stier@kitzingen.de

Denkmalrecht "Süd": Mainbernheim,
Verw.-Gemeinschaften Iphofen, Kitzingen, Marktbreit

 

 

Landratsamt Kitzingen
Sachgebiet 61
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Öffnungszeiten des Landratsamtes:
 

Fax: 09321 / 928-6199
 

 

 

Darlehen, Zuschüsse

1. Staatliches Baudarlehen aus d. Bayerischen Wohnungsbauprogramm (http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/externer Link  )

  • für das Schaffen von Eigenheimen durch Neubau, Gebäudeänderung, Wohnraumänderung,
  • für den erstmaligen Erwerb von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und
  • für den Erwerb bestehenden Wohnraums in der Form von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (Zweiterwerb)

2. Staatl. leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis ein Zuschuss) für

  • die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, wie z.B. den Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenliftes, einer Rollstuhlrampe u.ä.

3. Bayer. Zinsverbilligungsprogrammexterner Link

  • für Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum
  • kann allein oder in Verbindung mit dem staatlichen Baudarlehen beantragt werden. Wenn es allein beantragt wird, ist der Zinssatz niedriger und die soziale Dringlichkeit entfällt!

 

Folgende Unterlagen benötigen Sie für ein erstes Beratungsgespräch:

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Vorentwurf des geplanten Vorhabens
  • Wohnflächenberechnung einschließlich Berechnung des umbauten Raums

nützliche Links

 

Aktuelles (Stand 30.04.2011):

In beiden Programmen stehen Mittel zur Verfügung. Die Mittel im Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind begrenzt. Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm hingegen stehen nahezu uneingeschränkt Förderdarlehen bereit. Anträge auf Darlehen aus beiden Programmen können jederzeit eingereicht werden.

Die Merkblätter ( http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/externer Link)) ) ) mit den Fördervoraussetzungen erhalten Sie in der Förderstelle. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.

 

Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen:

 

Ansprechpartner

Gabi Ebel,

Tel.: 09321/ 928-6106 

gabi.ebel@kitzingen.de 

 

Karin Stier 

Tel.: 09321/ 928-6102 

karin.stier@kitzingen.de
  

 

Öffnungszeiten

 GaFgGAArAArArbeitsbereich 

VGem Großlangheim, Markt Geiselwind, VGem Kitzingen, VGem Marktbreit,
Stadt Prichsenstadt, Markt Schwarzach

Große Kreisstadt Kitzingen

 

 

Stadt Dettelbach, VGem Iphofen, Stadt Mainbernheim, VGem Volkach, VGem Wiesentheid
 

 

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung !

Landratsamt Kitzingen,  , , ,  Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen ,,,,

Zi.-Nr.: 82.16
 

   


 

Informationen zur Förderung erneuerbarer Energien.

  • Solaranlagen
  • Photovoltaik
  • Wärmepumpen
  • Biomasse
  • Wärmedämmung
  • Passivhaus
  • Niedrigenergiehaus
  • Energieberatung

Fördermöglichkeiten gibt es bei verschiedenen Ministerien und Banken und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Adressen in der Linkliste am Seitenende). Auch die örtlichen Energieversorger stellen teilweise Fördermittel bereit; z. B. für Wärmepumpen,Heizungsumstellungen und Anschaffung energiesparender Eletrogeräte-.Eventuell fördern die zuständigen Städte, Märkte und Gemeinden.

Bitte fragen Sie deshalb auch bei Ihrer Wohnortgemeinde und Ihrem Energieversorgungsunternehmen nach.

Der Landkreis Kitzingen selbst kann für eine Förderung der einzelnen Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung stellen. Um seinen Bürgern eine umfassende Beratungsmöglichkeit zu bieten, hat sich der Landkreis im Mai 2006 der Energieagentur Oberfrankenexterner Link angeschlossen. Dafür stellt der Landkreis aus den Mitteln des Kreishaushaltes die Mitgliedsbeiträge bereit und organisiert Beratungstage der Energieagentur im Landratsamt.

Sie können sich als Bürger des Landkreises Kitzingen telefonisch über eine Info-Hotline oder persönlich bei der Energieagentur beraten lassen und erhalten auch Auskünfte über Fördermöglichkeiten. Diese Beratung ist für Sie kostenlos. Info-Hotline: 0180-5363180 (0,12 € pro Minute)

Die Energieagentur führt außerdem regelmäßig Beratungstage im Landratsamt Kitzingen durch. Der nächste Termin wird noch bekanntgegeben, anmelden bzw. vormerken lassen können Sie sich jederzeit unter der Hotline. Der im Internet eingestellte Förderberater der Energieagentur wird in Kürze auch die Daten des Landkreises Kitzingen aufnehmen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Nützliche Links

http://www.stmwvt.bayern.de/externer Link

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

http://www.bafa.de/externer LinkBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
http://www.kfw-foerderbank.de/externer LinkKreditanstalt für Wiederaufbau
http://www.solaranlagen-abc.de/externer Link

Informationsplattform der Unternehmensvereini-gung Solarwirtschaft und der KfW

http://www.rosolar.de/externer LinkRosenheimer Solarförderverein
http://www.photon.de/externer LinkDas Solarstrommagazin
http://www.bayerisches-energie-forum.de/externer LinkBayern Innovativ
http://www.verbraucherzentrale.de/externer LinkVerbraucherzentrale
http://www.fnr.de/externer LinkFachagentur für nachwachsende Rohstoffe
 

Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen
 

Wohnraumförderung

Kaiserstraße 4
 

97318 Kitzingen
 

wohnbau@kitzingen.de
Zi.-Nr.: 83.12

Öffnungszeiten

Gabi Ebel
Tel.: 09321/ 928-6106

Energieagentur: Roland Eckert
Tel. 09321/928-1100

 


Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!

Zuschüsse, Steuervergünstigungen

Grundsätzliches/Antragstellung:
 
  • Wir empfehlen eine persönliche Beratung im Landratsamt Kitzingen vor Antragstellung und beraten Sie gerne ausführlich, welche Förderungen in Ihrem Fall in Frage kommen.
  • Die Förderanträge für den Landkreis Kitzingen, Bezirk Unterfranken und das Landesamt für Denkmalpflege sind beim Landratsamt erhältlich und auch hier einzureichen.
  • Für Renovierungsmaßnahmen bzw. Veränderungen an Baudenkmälern ist eine Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz erforderlich (siehe -Bauen und Planen-). Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. bei uns. Bitte reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zusammen mit aussagekräftigen Fotos, Lageplan und Maßnahmebeschreibung über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bei uns ein.

Aus Mitteln der Denkmalpflege werden grundsätzlich die sog. denkmalpflegerischen Mehraufwendungen gefördert, nicht die Gesamtkosten einer Instandsetzungs- bzw. Renovierungsmaßnahme.

Wer fördert was?
 

Der Landkreis Kitzingen gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen (z. B. Außen- und Innenrenovierungen, Fassaden-, Bildstock- und Hoftorsanierungen etc.) Zuschüsse bis zu max. 5.000 Euro. Zuschusssatz: derzeit 15 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands.

Der Landkreis Kitzingen fördert lediglich Maßnahmen von Privatpersonen; für kirchliche bzw. kommunale Projekte werden keine Zuwendungen gewährt. Für archäologische Maßnahmen sind aber auch Kommunen antragsberechtigt. Bei archäologischen Maßnahmen beträgt der Höchstzuschuss max. 3.000 Euro ebenso bei privaten Maßnahmen mit Förderung aus dem Entschädigungsfonds. Antragstellung direkt beim Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61.

Die Förderrichtlinien des Landkreises finden Sie hier.

Der Bezirk Unterfranken gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen Zuschüsse i. H. v. 10 % bis zu 20 % der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen. Für Maßnahmen, deren denkmalpflegerische Mehrkosten 40.000 Euro übersteigen, können vom Bezirk grundsätzlich keine Zuwendungen gewährt werden (Nachfrage beim Landratsamt im Einzelfall). Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch den Bezirk Unterfranken begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter http://www.bezirk-unterfranken.de/externer Link

Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat keinen bestimmten Zuschußsatz. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich u. a. nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das Landesamt für Denkmalpflege begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflegeexterner Link.

Die Städte/Gemeinden im Landkreis Kitzingen fördern denkmalpflegerische Kosten in unterschiedlicher Höhe. Bitte wenden Sie sich daher an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, da nach den Richtlinien des Landkreises Kitzingen und des Bezirks Unterfranken u. a. eine angemessene Beteiligung der Kommune Voraussetzung für eine evt. Bewilligung ist.

Die Bayer. Landesstiftung fördert u. a. die Instandsetzung überregional bedeutsamer Baudenkmäler. Maßnahmen von Privatpersonen werden grundsätzlich nicht gefördert. Bei außergewöhnlichen Projekten bzw. Maßnahmen mit hohen denkmalpflegerischen Mehraufwendungen (z. B. umfangreiche Fachwerksanierungen etc.) empfehlen wir bei der Bayerischen Landesstiftung nachzufragen.

Antragstellung direkt bei der Bayer. Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München. Weitere Infos sowie Formulare zum Herunterladen finden Sie unter http://www.landesstiftung.bayern.de/externer Link

Die Regierung von Unterfranken gewährt Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre betreffende Gemeinde in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurde etc.. Hier können u. a. die Modernisierung von Gebäuden gefördert und im Rahmen von Kommunalen Förderungsprogrammen Fassadenrenovierungen etc. bezuschusst werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gemeinde. Infos zur Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfrankenexterner Link.

Bezüglich evtl. Zuschüsse aus Mitteln derDorferneuerung wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Gemeinde bzw. an das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg (http://www.ale-unterfranken.bayern.deexterner Link ).

Steuervergünstigungen:
Aufwendungen für die Erhaltung eines Baudenkmals können ggf. bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist hierfür u. a.,

  • dass es sich bei dem Gebäude oder Gebäudeteil um ein Baudenkmal oder um den Bestandteil eines sog. "Ensembles" handelt und
  • dass die Maßnahmen vor ihrer Durchführung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden sind.
Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie dann u. a. eine Bescheinigung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege.
 
Diese Bescheinigung ist formlos unter Beigabe der angefallenen Rechnungen mit Auflistung zu beantragen beim Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf.
 
Den entsprechenden Antrag zum Herunterladen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Hompage des Landesamtes für Denkmalpflege unter http://www.blfd.bayern.deexterner Link (Hinweise für Denkmaleigentümer auf Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen).
 
Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen 
3/2011
 

Landratsamt Kitzingen
Doris Lang

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

Doris.Lang@kitzingen.de
Zi.-Nr.: 82.17
Tel.: (09321) 928-6105
Fax.: (09321) 928-6199

Öffnungszeiten

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung.

 

 

 

 

Vergabe von Wohnungen, Wohnberechtigungsbescheinigungen

Das Landratsamt Kitzingen bietet aktuelle Informationen für Wohnungssuchende im Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus, sowie über öffentlich geförderte Mietwohnungen. Zum Bezug dieser Wohnungen benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung, die Sie im Landratsamt Kitzingen erhalten.

Wohnberechtigung - was ist das?

Für den Bezug öffentlich geförderter Mietwohnungen sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten, je nach Art der Förderung bei Errichtung dieser Wohnungen. Die Wohnberechtigung stellt die Bestätigung für den Vermieter dar, dass Sie dem jeweiligen Personenkreis angehören und er an Sie vermieten darf.

Was benötige ich für die Wohnberechtigung?

Den erforderlichen Antrag mit Einkommenserklärung incl. Erläuterungen hierzu erhalten Sie beim Landratsamt. Folgende Kriterien sind hierfür zu berücksichtigen:

  • Familiäre Situation
  • Wohnungsgröße
  • Einkommen.

Zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens benötigen wir die Einkommensnachweise der vergangenen 12 Monate bzw. bei absehbaren Änderungen auch Unterlagen zum künftigen Einkommen. Dies sind z. B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheide, Rentenbescheide, Unterhaltsregelung, Sozialhilfebescheid etc..

Information - Vormerkung

Wir informieren Sie über das aktuelle Wohnungsangebot an geförderten Wohnungen..Sollte keine passende Wohnung zur Verfügung stehen, können Sie sich gerne vormerken lassen. Sie werden verständigt, sobald eine geeignete Wohnung frei wird.

Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen

Landratsamt Kitzingen

Karin Stier
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
karin.stier@kitzingen.de
Zi.-Nr.: 81.15
Tel.: (09321) 928-6102
Fax.: (09321) 928-6199

Öffnungszeiten

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!

Information, Förderung

Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach den Bayer. Modernisierungsrichtlinien

Bayerisches Modernisierungsprogrammexterner Link: Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen.

Ziele der Förderung sind:

  • Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse- Energie- und Wassereinsparung
  • CO²-Minderung infolge einer Modernisierung- Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel- Sozialverträgliche Miete nach einer Modernisierung

Gegenstand der Förderung:

  • Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie im Zusammenhang mit energiesparenden Maßnahmen die Erneuerung von Heiztechnik, Heizkesseln und Fenstern

Die wichtigsten Förderungsvoraussetzungen:

  • Das Gebäude muss mehr als 3 Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen und am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Maßnahmen mit förderfähigen Kosten von im Durchschnitt weniger als 5000 EUR je Wohnung eines Gebäudes werden nicht gefördert.
  • Die Maßnahmen dürfen erst ausgeführt werden, wenn die Förderzusage erteilt ist.

Art und Umfang der Förderung:

  • Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstaltexterner Link
  • Das Darlehen beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Die Zinssätze sind stark verbilligt und liegen in der Regel 0,5 % unter den Zinssätzen der entsprechenden KfW-Programmeexterner Link.

Beratung, Anträge und Bewilligung:

  • für Objekte im im Bereich Unterfranken: Regierung von Unterfranken

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Regierung von Unterfrankenexterner Link. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die aktuellen Zinssätze finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt oder können sie bei der Regierung erfragen.

Zuständige Ansprechpartner

Wohnraumförderung
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
wohnraumfoerderung@kitzingen.de
Zi.-Nr.: 82.16

Öffnungszeiten

Frau Gabi Ebel, Bauen und PlanungsrechtSachbearbeiterin Wohnraumförderung
Wohnraumförderung
Frau Gabi Ebel

Tel.: +49 (9321) 928-6106
Fax: +49 (9321) 928-6199
E-Mail:gabi.ebel@kitzingen.de
Frau Karin Stier, Bauen und Planungsrecht - SachbearbeiterinDenkmalschutzrecht und Wohnraumförderung
Wohnraumförderung, Wohnungsbindung, Denkmalschutzrecht südlicher Landkreis
Frau Karin Stier
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

Tel.: +49 (9321) 928-6102
Fax: +49 (9321) 928-6199
E-Mail:karin.stier@kitzingen.de
 
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 7
97070 Würzburg

 
Bitte telefonische Terminvereinbarung
Franz Senger
Tel.: (0931) 380-1441
Thomas Lessentin
Tel.: (0931) 380-1455


 
Kontakt
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de