Bauamt, Gutachten, Zuschüsse Der Tag des offenen Denkmals fand am 11. September 2011 statt. Bei der bundesweiten Aktion hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur unentgeltlichen Besichtigung von Denkmälern. Das Motto lautete 2011: "Romantik, Realismus, Revolution – Das 19. Jahrhundert“. Die beim Landratsamt Kitzingen gemeldeten Objekte und Aktivitäten im Landkreis Kitzingen finden Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung. Weitere Informationen und Details zum Tag des offenen Denkmals finden Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz http://www.tag-des-offenen-denkmals.de Bei evtl. Fragen stehen auch wir gerne zur Verfügung: Zuständige Ansprechpartnerin im Landratsamt Kitzingen: Doris Lang Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen Zi.-Nr. 82.17, Tel. 09321/9286105, doris.lang@kitzingen.de
Folgende Objekte wurden im Landkreis Kitzingen gemeldet: Stand: 22.07.2011 Dettelbach Würzburger Str. 10: Alte Posthalterei Geiselwind, OT Füttersee Hs.-Nr. 22 a: Evang.-Luth. Pfarrkirche, Chorturm wohl 14. Jh., Langhaus im Kern 15. Jh.; Geiselwind, OT Füttersee Hs.-Nr. 22: Alte Schule, jetzt Gemeindehaus; eingeschossiger Halbwalmdachbau, Geiselwind, OT Rehweiler Hs.-Nr. 10: Evang.-Luth. Pfarrkirche, Walmdachbau mit Dachreiter, mittleres 18. Jh.; Kitzingen Hindenburgring: Deusterkeller: weiträumige Gewölbekelleranlage des 18./19. Jh. Mainbernheim Herrnstr. 41: Hofanlage aus der Renaissance mit Treppenturm und Kelleranlage Marktbreit Schillerallee 2: Friedhof; 1566 angelegt; Friedhofskapelle und Friedhofsarkaden 1586; Bahnhofstr. 5 a: Kath. Pfarrkirche St. Ludwig; 1846, in romanisierenden Formen, Obernbreit An der Synagoge 1 – ehemalige Synagoge Prichsenstadt, OT Altenschönbach Hauptstraße 20: Evang.-Luth. Kirche: Chor, Turm und nördliche Langhausmauer 1496, Schlosshof 18: Ehem. Wasserschloss; Bering unregelmäßig polygonal, Ringmauer und Prichsenstadt, OT Laub Hs.Nr. 15a: Kath. Kirche St. Nikolaus: spätgotischer Saalbau mit Dachreiter, erbaut 1590;
Prichsenstadt, OT Neuses am Sand Hs.Nr. 21 - Schlossgut Wörner; ehemaliges Wasserschloss von 1498 Öffnungszeit: 10 – 21 Uhr, Führungen: 11 und 17 Uhr Kontaktperson: Harald Wörner
Prichsenstadt, OT Laub Hs.Nr. 10: ehem. Zehnthof, zweigeschossiger traufseitiger Walmdachbau mit rundbogiger Seinsheim Seinsheim, OT Wässerndorf Schlossstr. 1: Schlossruine: ehem. Burg der Grafen Schwarzenberg, als Ruine erhalten,
Nordheimer Str. 13: Villa Sommerach: Ehemalige Hofanlage, Zweiflügelbau mit geohrten Turmstr. 23: Wehrturm: Teil der Wehrmauer, errichtet um 1600 Hauptstr. 22: Schwarzacher Tor: Stadttor, so genanntes "Schwarzacher Tor", Torturm aus
verschiedene Objekte und Veranstaltungen; Papiusgasse 3: Papiushof Pfarrgasse 1: Pfarrgarten Kirchplatz 2: Kath. Pfarrkirche Marktplatz 3: Rathaus - Bürgersaal Zehntgasse 13 – Bürgerhaus Friedhof Historischer Marktplatz
· Fachkundige Führungen durch den Altortsbereich und einzelne Denkmäler zwischen 13 und 17 Uhr Volkach Badgasse 4 : Mittelalterliches Badehaus von 1450 mit hist. Heizraum etc.; Gotischer An der Mainbrücke – Brückenhaus: ehem. Schrankenwärterhaus Öffnungszeit: 10 – 17 Uhr, Führungen: stündlichdurch den Förderverein Mainschleifenbahn; Fahrten im Schienenbus von 1960 ab Astheim um 12, 14, 16 und 17.30 Uhr Kontaktperson: Wolfgang Schramm, Förderverein Mainschleifenbahn, Tel.: 09381/803929
Badergasse 4: Ehemalige Synagoge
Der Gutachterausschuss führt über alle innerhalb des Landkreises abgewickelten Grundstücksgeschäfte eine Kaufpreissammlung. Diese Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Sie werden durch den Gutachterausschuss alle zwei Jahre als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland für alle Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Stadt- und Ortsteile ermittelt. nd starten Sie die Auskunft über die Schaltfläche "Start Bayernviewer-VBORIS". In der sich öffnenden Suchmaske (links neben der angezeigten Karte) geben Sie die Daten der gewünschten Gemeinde (Ortsname, ggf. auch Straße) ein, klicken Sie auf "Suchen" und bestätigen Sie das Suchergebnis . Wer eine schriftliche Auskunft oder ein komplettes Wertgutachten will, kann dies gegen Gebühr über ein Bestellformular in VBORIS online bestellen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes. ( Tel.: +49 9321 928 6001 ) Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jederzeit vom Gutachterausschuss angefordert werden. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Bei schriftlichen Auskünften beträgt die Mindestgebühr 15,00 €. Sie erhöht sich je nach Umfang der Auskunft. Bodenrichtwerttabelle / Bodenrichtwertkarte (Information)
Bodenrichtwertliste
Was kann beantragt werden?
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstückes benötigt?
Wie hoch sind die Gebühren für ein Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstückes? Die Gebühr bemisst sich im Regelfall nach der Höhe des im Gutachten ermittelten Verkehrswertes. Hinzu kommen Auslagen. Gebühren für bebaute Grundstücke:
Gebühren für unbebaute Grundstücke und die Ermittlung von Bodenwerten:
*Auslagen:
Für das Versenden der Richtwertliste werden 30 € Gebühren und für das Erteilen einer schriftlichen Auskunft z. B. aus der landwirtschaftlichen Kaufpreissammlung werden 15 bis 30 € (je nach Aufwand) berechnet.
Landratsamt Kitzingen Hannelore Sierz Tel.: 09321/928-6001 Wir sind für Sie da . . . . . . Baurecht:
Hier finden Sie Formulare und Vordrucke . . . Denkmalschutz und Denkmalförderung Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz für Baumaßnahmen an Baudenkmälern, in der Nähe von Baudenkmälern, im denkmalgeschütztem Ensemble oder im Bereich von archäologischen Bodendenkmälern (Antragsvordruck) Der Landkreis verfügt über eine sehr große Anzahl von Baudenkmälern. Unser Ziel ist es den Bauherrn durch Beratung und Förderung beim Erhalt und der Pflege behilflich zu sein. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen im Internet: ![]()
. . . Bauleitplanung Beratung und Begleitung der Gemeinden des Landkreises Kitzingen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen nach dem BauGB). Rechtsaufsichtsbehörde.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen unseres Arbeitsbereichs. Achtung:
1. Staatliches Baudarlehen aus d. Bayerischen Wohnungsbauprogramm (http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/
2. Staatl. leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis ein Zuschuss) für
3. Bayer. Zinsverbilligungsprogramm
Folgende Unterlagen benötigen Sie für ein erstes Beratungsgespräch:
nützliche Links
Aktuelles (Stand 30.04.2011): In beiden Programmen stehen Mittel zur Verfügung. Die Mittel im Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind begrenzt. Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm hingegen stehen nahezu uneingeschränkt Förderdarlehen bereit. Anträge auf Darlehen aus beiden Programmen können jederzeit eingereicht werden. Die Merkblätter ( http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/
Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen:
Fördermöglichkeiten gibt es bei verschiedenen Ministerien und Banken und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Adressen in der Linkliste am Seitenende). Auch die örtlichen Energieversorger stellen teilweise Fördermittel bereit; z. B. für Wärmepumpen,Heizungsumstellungen und Anschaffung energiesparender Eletrogeräte-.Eventuell fördern die zuständigen Städte, Märkte und Gemeinden. Bitte fragen Sie deshalb auch bei Ihrer Wohnortgemeinde und Ihrem Energieversorgungsunternehmen nach. Der Landkreis Kitzingen selbst kann für eine Förderung der einzelnen Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung stellen. Um seinen Bürgern eine umfassende Beratungsmöglichkeit zu bieten, hat sich der Landkreis im Mai 2006 der Energieagentur Oberfranken Sie können sich als Bürger des Landkreises Kitzingen telefonisch über eine Info-Hotline oder persönlich bei der Energieagentur beraten lassen und erhalten auch Auskünfte über Fördermöglichkeiten. Diese Beratung ist für Sie kostenlos. Info-Hotline: 0180-5363180 (0,12 € pro Minute) Die Energieagentur führt außerdem regelmäßig Beratungstage im Landratsamt Kitzingen durch. Der nächste Termin wird noch bekanntgegeben, anmelden bzw. vormerken lassen können Sie sich jederzeit unter der Hotline. Der im Internet eingestellte Förderberater der Energieagentur wird in Kürze auch die Daten des Landkreises Kitzingen aufnehmen. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Nützliche Links
Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung! Grundsätzliches/Antragstellung:
Aus Mitteln der Denkmalpflege werden grundsätzlich die sog. denkmalpflegerischen Mehraufwendungen gefördert, nicht die Gesamtkosten einer Instandsetzungs- bzw. Renovierungsmaßnahme. Wer fördert was? Der Landkreis Kitzingen gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen (z. B. Außen- und Innenrenovierungen, Fassaden-, Bildstock- und Hoftorsanierungen etc.) Zuschüsse bis zu max. 5.000 Euro. Zuschusssatz: derzeit 15 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands. Der Landkreis Kitzingen fördert lediglich Maßnahmen von Privatpersonen; für kirchliche bzw. kommunale Projekte werden keine Zuwendungen gewährt. Für archäologische Maßnahmen sind aber auch Kommunen antragsberechtigt. Bei archäologischen Maßnahmen beträgt der Höchstzuschuss max. 3.000 Euro ebenso bei privaten Maßnahmen mit Förderung aus dem Entschädigungsfonds. Antragstellung direkt beim Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Die Förderrichtlinien des Landkreises finden Sie hier. Der Bezirk Unterfranken gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen Zuschüsse i. H. v. 10 % bis zu 20 % der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen. Für Maßnahmen, deren denkmalpflegerische Mehrkosten 40.000 Euro übersteigen, können vom Bezirk grundsätzlich keine Zuwendungen gewährt werden (Nachfrage beim Landratsamt im Einzelfall). Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch den Bezirk Unterfranken begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter http://www.bezirk-unterfranken.de/ Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat keinen bestimmten Zuschußsatz. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich u. a. nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das Landesamt für Denkmalpflege begonnen werden. Antragstellung über das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 61. Weitere Infos finden Sie unter beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Die Städte/Gemeinden im Landkreis Kitzingen fördern denkmalpflegerische Kosten in unterschiedlicher Höhe. Bitte wenden Sie sich daher an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, da nach den Richtlinien des Landkreises Kitzingen und des Bezirks Unterfranken u. a. eine angemessene Beteiligung der Kommune Voraussetzung für eine evt. Bewilligung ist. Die Bayer. Landesstiftung fördert u. a. die Instandsetzung überregional bedeutsamer Baudenkmäler. Maßnahmen von Privatpersonen werden grundsätzlich nicht gefördert. Bei außergewöhnlichen Projekten bzw. Maßnahmen mit hohen denkmalpflegerischen Mehraufwendungen (z. B. umfangreiche Fachwerksanierungen etc.) empfehlen wir bei der Bayerischen Landesstiftung nachzufragen. Antragstellung direkt bei der Bayer. Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München. Weitere Infos sowie Formulare zum Herunterladen finden Sie unter http://www.landesstiftung.bayern.de/ Die Regierung von Unterfranken gewährt Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre betreffende Gemeinde in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurde etc.. Hier können u. a. die Modernisierung von Gebäuden gefördert und im Rahmen von Kommunalen Förderungsprogrammen Fassadenrenovierungen etc. bezuschusst werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Gemeinde. Infos zur Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken Bezüglich evtl. Zuschüsse aus Mitteln derDorferneuerung wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Gemeinde bzw. an das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg (http://www.ale-unterfranken.bayern.de Steuervergünstigungen: Voraussetzung ist hierfür u. a.,
Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie dann u. a. eine Bescheinigung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege. Diese Bescheinigung ist formlos unter Beigabe der angefallenen Rechnungen mit Auflistung zu beantragen beim Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf. Den entsprechenden Antrag zum Herunterladen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Hompage des Landesamtes für Denkmalpflege unter http://www.blfd.bayern.de (Hinweise für Denkmaleigentümer auf Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen). Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen 3/2011
Das Landratsamt Kitzingen bietet aktuelle Informationen für Wohnungssuchende im Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus, sowie über öffentlich geförderte Mietwohnungen. Zum Bezug dieser Wohnungen benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung, die Sie im Landratsamt Kitzingen erhalten. Wohnberechtigung - was ist das? Für den Bezug öffentlich geförderter Mietwohnungen sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten, je nach Art der Förderung bei Errichtung dieser Wohnungen. Die Wohnberechtigung stellt die Bestätigung für den Vermieter dar, dass Sie dem jeweiligen Personenkreis angehören und er an Sie vermieten darf. Was benötige ich für die Wohnberechtigung? Den erforderlichen Antrag mit Einkommenserklärung incl. Erläuterungen hierzu erhalten Sie beim Landratsamt. Folgende Kriterien sind hierfür zu berücksichtigen:
Zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens benötigen wir die Einkommensnachweise der vergangenen 12 Monate bzw. bei absehbaren Änderungen auch Unterlagen zum künftigen Einkommen. Dies sind z. B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheide, Rentenbescheide, Unterhaltsregelung, Sozialhilfebescheid etc.. Information - Vormerkung Wir informieren Sie über das aktuelle Wohnungsangebot an geförderten Wohnungen..Sollte keine passende Wohnung zur Verfügung stehen, können Sie sich gerne vormerken lassen. Sie werden verständigt, sobald eine geeignete Wohnung frei wird. Zuständige Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen Landratsamt Kitzingen Karin Stier Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung! Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen nach den Bayer. Modernisierungsrichtlinien Bayerisches Modernisierungsprogramm : Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen.Ziele der Förderung sind:
Gegenstand der Förderung:
Die wichtigsten Förderungsvoraussetzungen:
Art und Umfang der Förderung:
Beratung, Anträge und Bewilligung:
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Regierung von Unterfranken Zuständige Ansprechpartner
|
