Hier erhalten Sie grundsätzliche Informationen zum Erwerb und zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Seit dem 1. September 2008 muss jeder Bewerber um die deutsche Staatsangehörigkeit, der keinen deutschen Schulabschluss nachweisen kann, einen Einbürgerungstest erfolgreich ablegen.
Deutsche Sprachkenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung.
Hier können Sie Antragsformulare und Merkblätter zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren herunterladen.