Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Einer zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf, wer:

  • ein Taxieinen Mietwagen
  • einen Krankenkraftwagen
  • einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder
  • einen Personenkraftwagen bei gewerblichen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

führt, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 berechtigt jedoch auch zum Führen von Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.

 



Erstellt am 11.04.2009 13:48, geändert am 11.04.2009 13:58

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