Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Einer zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf, wer:
führt, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 berechtigt jedoch auch zum Führen von Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Erstellt am 11.04.2009 13:48, geändert am 11.04.2009 13:58 |
