Änderungen der Personalien
Änderungen wie z.B. Familienname bei Heirat oder Anschrift müssen im Führerschein nicht eingetragen werden. Auf Wunsch kann jedoch ein Ersatzführerschein ausgestellt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihren geänderten Personalausweis oder Reisepaß mit.
Erstellt am 11.04.2009 13:04, geändert am 11.04.2009 13:56