Was müssen Busfahrer beachten?
Bisher gab es neben dem Führerschein der Klassen 1 bis 5 zusätzlich den Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen.

Nach neuem Recht gibt es für Busfahrer keinen zusätzlichen Führerschein mehr. Die Klassen D, DE, D1 und D1E werden jetzt zusammen mit den anderen Klassen auf dem Kartenführerschein mit der jeweiligen Gültigkeitsdauer eingetragen.



Erstellt am 11.04.2009 13:30, geändert am 11.04.2009 13:30

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