In welchen Fällen ist neben dem Kartenführerschein ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung erforderlich? Einer zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Bei Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muß, falls noch kein Kartenführerschein ausgestellt ist, auch die Ausstellung eines Kartenführerscheins beantragt werden. Erstellt am 11.04.2009 13:33, geändert am 12.01.2011 07:25 |
