Wie bekommt ein in der Land- oder Forstwirtschaft tätiger Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 die neue Fahrerlaubnis der Klasse T? Hierzu muß er einen Antrag auf Umstellung in die neuen Klassen stellen und gleichzeitig die Klasse T mit beantragen. Dabei muß er im Antrag angeben, wo (Betriebsinhaber und Betriebssitz) er diese Tätigkeit ausübt. Im neuen Kartenführerschein wird dann die Klasse T mit eingetragen. Die Fahrerlaubnis der Klasse T berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Zu beachten ist hier, daß trotz der erteilten Klasse T wie schon bisher mit zulassungsfreien Anhängern nicht schneller als 25 km/h gefahren werden darf.
Erstellt am 11.04.2009 13:37, geändert am 11.04.2009 13:37 |
