Was müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 beachten?
Bisher wurde die Klasse 2 unbefristet erteilt. Nach neuem Recht werden die der Klasse 2 entsprechenden Klassen C und CE für fünf Jahre erteilt. Voraussetzung für die Verlängerung ist die Vorlage eines Zeugnisses oder Gutachtens über ausreichendes Sehvermögen und einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß keine für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutsamen Beeinträchtigungen vorliegen.

Inhaber einer bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2 sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres (Tag vor dem Geburtstag) berechtigt, in die neuen Klassen C und CE fallende Fahrzeuge zu führen. Bei einer vorherigen Umstellung (Ausstellung eines Kartenführerscheins) wird die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE entsprechend befristet.

Wer die Berechtigung, Fahrzeuge der Klassen C und CE zu führen, auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres behalten will, muß rechtzeitig einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen. Dabei müssen die oben genannten Nachweise über das Sehvermögen und die gesundheitlichen Voraussetzungen vorgelegt werden. Wir empfehlen, den Umtausch- bzw. Verlängerungsantrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Berechtigung zu stellen.

Termin versäumt? Wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.

 



Erstellt am 11.04.2009 13:22, geändert am 11.04.2009 13:28

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