Was müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 beachten? Inhaber einer bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2 sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres (Tag vor dem Geburtstag) berechtigt, in die neuen Klassen C und CE fallende Fahrzeuge zu führen. Bei einer vorherigen Umstellung (Ausstellung eines Kartenführerscheins) wird die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE entsprechend befristet. Wer die Berechtigung, Fahrzeuge der Klassen C und CE zu führen, auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres behalten will, muß rechtzeitig einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen. Dabei müssen die oben genannten Nachweise über das Sehvermögen und die gesundheitlichen Voraussetzungen vorgelegt werden. Wir empfehlen, den Umtausch- bzw. Verlängerungsantrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Berechtigung zu stellen. Erstellt am 11.04.2009 13:22, geändert am 11.04.2009 13:28 |
