Schließt die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 andere Arten der Fahrgastbeförderung mit ein?

Bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gibt es keine Einschlußregelungen, d.h., die Erlaubnis wird ausdrücklich für die jeweilige Art der Beförderung erteilt und entsprechend im Führerschein zur Fahrgastbeförderung eingetragen.

Wird die Fahrerlaubnis für mehrere Arten der Fahrgastbeförderung gewünscht, so muß dies für die betreffenden Arten im Antrag angegeben werden. Je nach Art der Personenbeförderung müssen teils auch unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein.
 

Die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 berechtigt jedoch auch zum Führen von entsprechenden Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen.
 



Erstellt am 11.04.2009 13:22, geändert am 12.01.2011 07:26

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