
Aufgabenbereiche Die wesentlichen Aufgabenbereiche: Allgemeine Rechtsaufsicht ( Herr Nöth ) Wir üben die allgemeine Rechtsaufsicht über
Formelle Beanstandungen sind in aller Regel nicht erforderlich, da die Gemeinden ohnehin in rechtlichen Zweifelsfällen rechtzeitig bei uns anfragen und sich beraten lassen. Aber auch für statistische Daten allgemeiner Art wie z.B.
Auch für sonstige Anfragen aller Art, die im weitesten Sinn mit einer Gemeinde zu tun haben, sind wir häufig die erste Anlaufstelle. Hier vermitteln wir soweit möglich die zuständige Stelle, die weiterhelfen kann. Mitwirkung beim Erlass kommunaler Satzungen ( Herr Nöth/ Frau Lang ) Die Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Wir beraten sie bei der Erstellung des Entwurfs bzw. überprüfen die erlassenen Satzungen und klären auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeinden und Bürgern beim Vollzug der Satzungen. Erschließungsbeitrags-, Kommunales Abgaben- und Steuerrecht ( Herr Nöth/ Frau Lang ) Den Schwerpunkt der Aufgaben bildet, neben der allgemeinen Rechtsaufsicht und allen im Zusammenhang mit den gemeindlichen Satzungen auftauchenden Fragen, das Erschließungs-, Kommunale Abgaben- und Steuerrecht, insbesondere die Bearbeitung von Widersprüchen, Petitionen, verwaltungsgerichtlichen Klagen, Kostenfestsetzungen und sonstigen formlosen Rechtsbehelfen. Aber auch die Beratung und eine gewisse Vermittlerfunktion zwischen Gemeinden und Bürgern vor einem Rechtsbehelfsverfahren oder auch bereits vor Erlass entsprechender Abgabebescheide haben einen nicht unwesentlichen Anteil im Rahmen dieses Aufgabengebietes. Die steigende Zahl von Anfragen in diesem Bereich lässt sich im Wesentlichen durch die Höhe der gemeindlichen Forderungen und die schwierige Rechtsmaterie erklären. Stiftungsaufsicht ( Frau Lang ) Uns obliegt weiterhin die Stiftungsaufsicht über sechs von Gemeinden verwalteten (sog. kommunalen) Stiftungen. Sie erstreckt sich ähnlich wie die allgemeine Rechtsaufsicht teils auf gewisse aktive Eingriffe in die Stiftungsverwaltung, teils auf die Erteilung der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung zu bestimmten Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen. Ziel der Stiftungsaufsicht ist es, die Stiftungen und das Stiftungsvermögen zu erhalten sowie die stiftungsgemäße Verwendung der Stiftungserträge zu sichern. Kommunaler Finanzausgleich auf Gemeindeebene ( Herr Müller ) Ziel des kommunalen Finanzausgleichs ist es, die Steuerkraftunterschiede der einzelnen Gemeinden auszugleichen. Dies geschieht u.a. durch Zuweisungen. So erhielt das Landratsamt beispielsweise im Jahr 2010 für jeden Kilometer Gemeindestraße 1.200 € an Straßenunterhaltungszuweisungen (2011 insg. 723.600 €), die wir an die Gemeinden im Landkreis verteilen. Auch für die finanzielle Förderung anderer gemeindlicher Baumaßnahmen (z.B. Kindergärten, Schulen) sowie für die staatliche Sport- und Kulturförderung sind wir zuständig bzw. Ansprechpartner für die Gemeinden. Kommunales Finanzwesen ( Herr Nöth/ Herr Müller ) In enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes würdigen oder genehmigen wir die Haushaltssatzungen und -pläne der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände, Stiftungen und Wasser- und Bodenverbände. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf deren dauernde Leistungsfähigkeit, damit diese sich finanziell nicht übernehmen. Feldgeschworene - Vollzug des Abmarkungsgesetzes ( Herr Müller ) Wir sind Rechtsaufsicht und Ansprechpartner für die Feldgeschworenen, auch "Siebener" genannt. Diese vollziehen in den Gemeinden einfache Aufgaben des Abmarkungsgesetzes und unterstützen so kostengünstig die Arbeit der Vermessungsverwaltung. Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Tätigkeit Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung für Feldgeschworenen im Landkreis Kitzingen. Kontakt: Hubert Nöth Maria Lang Axel Müller Erstellt am 11.04.2009 14:08, geändert am 20.01.2012 10:15 |
