Tattoos und Permanent Make-Up

Tattoos und Permanent Make-Up sind nicht ohne Risiko, denn manche verwendete Farben sind für diesen Zweck nicht geprüft. Fast jeder zehnte Deutsche trägt laut Umfrage eines großen deut­schen Meinungsforschungsinstituts ein Tattoo. Auch die Zahl derjenigen, die sich mit einem sogenannten Permanent Make-Up als Ersatz für das Schminken nur an bestimmten Stellen im Ge­sicht die Haut einfärben lassen, nimmt zu.

Das BfR weist vorsorg­lich darauf hin, dass die Tätowierten dabei unter Umständen ein gesundheitliches Risiko eingehen, das derzeit wissenschaftlich nur bedingt abgeschätzt werden kann.

Beim Tätowieren und Aufbringen von Permanent Make-Up werden Farbpigmente mit Hilfe von Nadelstichen in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht. Von dort können sie auch in tiefere Hautschich­ten gelangen, von wo sie über die Blutbahn im Körper verteilt und um­gewandelt werden können.

Schwere allergische Hautreaktionen sowie Entzündungen sind nach Mitteilungen der deutschen Hautärzte die häufigsten unerwünschten Folgen einer Tätowierung. Allergische Reaktionen werden in den meis­ten Fällen auf den Stoff para-Phenylendiamin (PPD) zurückgeführt. Er wird in Henna zum Abdunkeln verwendet und gelangt folglich beim An­fertigen schwarzer Henna-Tattoos auf oder in die Haut. PPD kann fol­genschwere Dermatosen auslösen. Personen, die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können lebenslänglich allergische Reaktionen gegen den Stoff oder gegen Farben mit ähnlicher chemischer Struktur zeigen. Metallhaltige Bestandteile der Farbmischungen können eben­falls Allergien auslösen.

Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischun­gen sowie bestimmte Azo - Farbstoffe, die in krebserzeugende aromati­sche Amine gespalten werden können. Derartige Azo-Farbstoffe stellen auch bei der Entfernung von Tätowierungen mittels der Lasertechnik eine Gefahr dar. Sie können möglicherweise auch durch Laserstrahlen in krebserzeugende Amine gespalten werden, die dann über die Blut­bahn im ganzen Körper verteilt werden. Weitere mögliche Folgen einer Tattoo-Entfernung sind Narben, Pigmentstörungen der Haut und Ent­zündungen.

Das BfR weist Verbraucher und insbesondere die Eltern von Jugendli­chen und Kindern ausdrücklich auf diese mit Tattoos und Permanent Make-Up verbundenen Risiken hin. Anders als die Farbstoffe in kosme­tischen Mitteln zum Auftragen auf die Haut wie Rouge, Lidschatten oder Eyeliner sind die Farben, die für Tätowierungen und Permanent Make­Up verwendet werden, hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen nicht geprüft. Auch über die Langzeitwirkung dieser Fremdstoffe im Körper ist bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben.

Während kosmetische Mittel, die auf die Haut aufgetragen werden, durch das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die europäische Kosmetik-Richtlinie und die deutsche Kosmetik­Verordnung gesetzlich geregelt sind, unterliegen Tätowierfarben ge­genwärtig noch keiner vergleichbaren Regelung. Es gibt keine gesetz­lich festgelegten Vorschriften hinsichtlich der Reinheit, Qualität und der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Tätowierfarben. Tattoos und Permanent Make-Up dienen zwar ähnlich wie das Schmin­ken dem Schmuck des Körpers und damit kosmetischen Zwecken. Weil die Farben aber beim Tätowieren in die Haut gespritzt werden, sind sie keine kosmetischen Mittel im Sinne der gültigen gesetzlichen Definition.

Das BfR empfiehlt daher, für Tätowierungen und Permanent Make up bis zu einer gesetzlichen Regelung nur Farbmittel zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen KosmetikRichtlinie und der deut­schen Kosmetik-Verordnung entsprechen und die für die Verwendung in kosmetischen Mitteln geprüft und zugelassen sind. Allerdings ist auch damit nicht sicher gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können. Das BfR ruft die Ärzteschaft dazu auf, dem BfR ge­sundheitliche Beeinträchtigungen, die möglicherweise durch Tätowie­rungsfarben verursacht wurden, zu melden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.bfr.bund.deexterner Link , Menupunkt „Kosmetische Mittel“.
 



Erstellt am 14.04.2009 21:43, geändert am 04.04.2012 07:43

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