Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung  2001  in  der  novellierten  Fassung  vom  03.05.2011
Die Trinkwasserverordnung wurde im Mai 2011 geändert und trat am 01.11.2011 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet, neben einigen Klarstellungen, für Betreiber* einer Wasserversorgungsanlage

  • neue Meldepflichten (allgemein).
  • Verpflichtung zur Meldung und Überwachung von Warmwasserversorgungsanlagen.
  • die Forderung nach Sicherungseinrichtungen (wenn das Trinkwasser in oder nach Anlagen seine Qualität verliert).

Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne der Verordnung können sein:

Gemeinden für die öffentliche Wasserversorgung, die Sporthalle, den Kindergarten usw.
Hauseigentümer für das Mehrfamilienhauses, als Eigentümer einer öffentlichen Einrichtung wie Krankenhaus, Altenheim usw.
Vereine für das Vereinsheim, eine öffentlichen Einrichtung wie Kindergarten, Internate usw.
Unternehmen für das Hotel, den Fitness-Center, Schwimmbäder, Industrieanlagen usw.
Personen für den Betrieb Ihrer eigenen Trinkwassererschließung usw.
  
Verordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdfexterner Link
Untersuchungsstellen die für Trinkwasseruntersuchung zugelassen sind (akkreditiert)http://www.lgl.bayern.de/das_lgl/aufgaben_zustaendigkeiten/zqm_aufgaben/doc/laborliste_trinkwv_111018.pdfexterner Link

Hinweise auf Informationen zu den meistgestellten Fragen
http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/111028_trinkwv_faq.pdfexterner Link


 

Hier finden Sie weitere Informationen und Meldeformulare

Hausinstallation ( Kalt- und Warmwasserversorgung )

Meldeformulare zur Trinkwasserverordnung

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Erstellt am 14.04.2009 21:44, geändert am 02.04.2012 08:45

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