 Das Amt für Jugend und Familie - Jugendamt - bietet Beratung, Information und Hilfe u.a. bei der Übernahme von Beiträgen bei Kindergarten-, Krippen- und Hortbesuch, der Vermittlung, Kostenübernahme bzw....  Das Amt für Jugend und Familie Kitzingen bezuschusst im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Kinder- und Jugenderholung.  Wenn Sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für Ihr Kind erhalten, können Sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.
Unterhaltsvorschuss wird für Kinder gewährt, die das 12. Lebensjahr...  Tageskinder sind Säuglinge, Kleinkinder und Schulkinder bis 14 Jahre.  Das Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz hat die Tagespflege erstmals in die gesetzliche Förderung aufgenommen und zur qualifizierten Tagespflege aufgewertet.  Der Beitrag für den Besuch eines Kindergartens wird auf Antrag ganz oder teilweise vom Amt für Jugend und Familie Kitzingen übernommen, wenn die finanziellen Belastungen den Eltern(teilen) und dem Kind nicht zuzumuten...  Kindergärten - Krippen - Horte im Landkreis Kitzingen  Eingliederungshilfe: Erste Anlaufstelle für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (Legasthenie) bzw. der Mathematik (Dyskalkulie) ist die Schule, die sich der Hilfe des...  Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils oder des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet (bei gemeinsamer elterlicher Sorge), wird das Jugendamt „Beistand“ des Kindes für folgende... |