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Amt für Jugend und Familie

Das Amt für Jugend und Familie - Jugendamt - bietet Beratung, Information und Hilfe u.a. bei der Übernahme von Beiträgen bei Kindergarten-, Krippen- und Hortbesuch, der Vermittlung, Kostenübernahme bzw....

Kinder- und Jugenderholung

Das Amt für Jugend und Familie Kitzingen bezuschusst im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Kinder- und Jugenderholung.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Wenn Sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für Ihr Kind erhalten, können Sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. 

Unterhaltsvorschuss wird für Kinder gewährt, die das 12. Lebensjahr...

Tagespflege

 Tageskinder sind Säuglinge, Kleinkinder und Schulkinder bis 14 Jahre.

qualifizierte Tagespflege

Das Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz hat die Tagespflege erstmals in die gesetzliche Förderung aufgenommen und zur qualifizierten Tagespflege aufgewertet.

Kindergarten, Kinderkrippen, Horte, qualifizierte Tagespflege - Übernahme von Beiträgen

Der Beitrag für den Besuch eines Kindergartens wird auf Antrag ganz oder teilweise vom Amt für Jugend und Familie Kitzingen übernommen, wenn die finanziellen Belastungen den Eltern(teilen) und dem Kind nicht zuzumuten...

Einrichtungen für Kinder

Kindergärten - Krippen - Horte im Landkreis Kitzingen

Lese-/Rechtschreib- und Rechenstörung (Legasthenie bzw. Dyskalkulie)

Eingliederungshilfe: Erste Anlaufstelle für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (Legasthenie) bzw. der Mathematik (Dyskalkulie) ist die Schule, die sich der Hilfe des...

Beistandschaften

Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils oder des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet (bei gemeinsamer elterlicher Sorge), wird das Jugendamt „Beistand“ des Kindes für folgende...

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Kontakt
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999