
Jagdrecht Der Nachweis über den getätigten Abschuss/Fang ist vom Revierinhaber* durch die Streckenliste zu erbringen. Sie ist in die Liste A und B unterteilt. In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet aufgefundene Wild, beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen. Die Eintragungen in die Liste A sind innerhalb einer Woche, die in Liste B vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.
Sie können die Formulare auch über das Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herunterladen Erstellt am 30.03.2010 10:05, geändert am 04.04.2012 12:46 |
