Umfassende Informationen zum neuen Waffenrecht

Seit dem 1.April 2003 ist das neue Waffenrecht in Kraft. Aus dem Gesetz, das bundesweit gilt, ergeben sich einige wichtige Neuregelungen. So sind zum Beispiel zahlreiche Gegenstände, die nach dem bisherigen Waffengesetz weder erlaubnispflichtig noch verboten waren, erlaubnispflichtig oder sogar generell verboten.

Auch muss derjenige mit empfindlichen Strafen rechnen, der solche Waffen oder Gegenstände nach dem 1.April 2003 weiter in Besitz behält, wenn er nicht bestimmte Maßnahmen ergreift.

Auch für Sportschützen, Jäger, Waffen-und Munitionssammler oder gefährdete Personen, die eine Waffe erwerben oder führen wollen, gelten neue Regelungen.

Das Landratsamt hält aus diesem Grund eine Broschüre des Bayerischen Staatsministeiums des Innern vorrätig, die auf wenigen Seiten die wichtigsten Neuerungen darstellt.

Darüber hinaus hat das Landratsamt alles Wissenswerte zum neuen Waffenrecht übersichtlich zusammengestellt.

Diese Übersicht ist beim Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 35 erhältlich oder über das Internet abrufbar.



35Waffenrecht, 99 KB

 

 

Aufbewahrung_Waffen_und_Munition, 53 KB

 

 



Erstellt am 11.04.2009 21:16, geändert am 04.04.2012 12:46

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