Kostenfreiheit des Schulwegs
Auf diesen Seiten finden Sie jeweils Hinweise zu den Anträgen und wann Sie welchen Antrag benötigen. Sofern Sie Fragen haben oder es sich um einen besonderen Fall handelt, der nicht nach diesen Kriterien beurteilt werden kann, sollte unbedingt beim Landratsamt Kitzingen schriftlich oder telefonisch nachgefragt werden. Ihre Ansprechpartnerin für die Schülerbeförderung beim Landratsamt Kitzingen - Sachgebiet 24 - ist: Erstellt am 11.04.2009 21:33, geändert am 18.01.2011 06:58 |
