
Erfassungsbogen 1 Schüler aller öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten
erhalten grundsätzlich bis zur
ihre Schülerfahrkarte kostenlos, wenn der Schulweg
und wenn der Schüler die nächstgelegene Schule besucht. Nächstgelegene Schule: ist die Schule, die vom Wohnort aus mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Dabei kommt es nicht auf die Entfernung an sondern auf die kostengünstigste Beförderungsmöglichkeit. Nächstgelegene Schule ist auch die Schule, der die Schüler zugewiesen sind bzw. die Pflichtschule. Geringster Beförderungsaufwand: Soweit zwischen Wohnort des Schülers und der Schule eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht, wird der Beförderungsaufwand nach den Tarifen des betreffenden Verkehrsunternehmens (OVF, DB, vvm, ...) beurteilt. Ausnahmen von der nächstgelegenen Schule:
Erstellt am 11.04.2009 21:34, geändert am 04.04.2012 12:50 |
