Erfassungsbogen 2
für Schüler ab der 11. Klasse

Schüler

  • ab der 11. Klasse
  • deren Schulweg über 3 km liegt und
  • die die nächstgelegene Schule besuchen ( siehe Erfassungsbogen 1 )

haben einen Erstattungsanspruch.

Diese Schüler können die Fahrkarte mit dem Erfassungsbogen 2 beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • für mindestens drei Kinder Kindergeld bezogen wird,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II bezogen wird oder
  • eine Schwerbehinderung vorliegt

Bei Beantragung der Fahrkarte muss der entsprechende Nachweis von einem der genannten Punkte (Stand: August zu Schuljahresbeginn) beigefügt werden.

Erfassungsbogen2, 19 KB

 



Erstellt am 11.04.2009 21:35, geändert am 12.06.2009 08:17

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