
Erfassungsbogen 2 Schüler
haben einen Erstattungsanspruch. Diese Schüler können die Fahrkarte mit dem Erfassungsbogen 2 beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Bei Beantragung der Fahrkarte muss der entsprechende Nachweis von einem der genannten Punkte (Stand: August zu Schuljahresbeginn) beigefügt werden.
Erstellt am 11.04.2009 21:35, geändert am 12.06.2009 08:17 |
