Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung

Berufsschüler mit Teilzeitunterricht und Schüler ab der 11. Klasse bei denen keine der folgenden drei Voraussetzungen vorliegt.

  • Kindergeldbezug für mindestens 3 Kinder- Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II- Schwerbehinderung

müssen ihre Fahrkarten selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln.
Hier ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 395,- € pro Schuljahr von der Familie selbst zu tragen.

Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung, so kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden. Die gesammelten Fahrkarten müssen eingeklebt und bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlußfrist!) beim Landratsamt Kitzingen eingereicht werden.

 

Fahrtkostenerstattung, 36 KB

 



Erstellt am 11.04.2009 21:37, geändert am 04.04.2012 12:51

Kontakt
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999