
Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung
müssen ihre Fahrkarten selbst kaufen, sammeln und am Schuljahresende die Gesamtkosten der Fahrkarten ermitteln. Übersteigen die Gesamtkosten die Eigenbeteiligung, so kann ein Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung gestellt werden. Die gesammelten Fahrkarten müssen eingeklebt und bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlußfrist!) beim Landratsamt Kitzingen eingereicht werden.
Erstellt am 11.04.2009 21:37, geändert am 04.04.2012 12:51 |
