Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, …) können Sie bereits zu Schuljahresbeginn prüfen lassen, ob eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten vorliegt.
- Es liegt eine andauernde Behinderung vor, die die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Schulbusses nicht nur vorübergehend nicht zulässt.
- Eine öffentliche Verkehrs- bzw. Schulbusverbindung ist teilweise bzw. auf der ganzen Strecke nicht gegeben.
- Die Hinfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel muss schon vor 5.30 Uhr angetreten bzw. die Rückfahrt kann erst nach 23.00 Uhr beendet werden.
- Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, mit dem privaten Kfz verringert sich aber die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens 3 Tagen pro Woche um jeweils mehr als 2 Stunden.
- Der Einsatz eines privaten Kfz ist insgesamt wirtschaftlicher.
Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass eine Zusage der Übernahme der Pkw-Kosten erst nach Prüfung dieses Antrages erfolgen kann. Aufgrund der Vielzahl der zu Schuljahresbeginn eingehenden Anträge nimmt die Prüfung viel Zeit in Anspruch und kann daher nicht sofort erfolgen. Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, können auch für die vergangene Zeit bis Schuljahresbeginn keine Kosten übernommen werden. Eine Nutzung des privaten Verkehrsmittels vor der Prüfung dieses Antrages vom Landratsamt erfolgt daher auf eigenes Risiko.