Kostenabrechnung Privat-Kfz

Die Erstattung der Fahrtkosten für das private Kfz findet ebenso am Schuljahresende statt. Dieser Antrag zur Abrechnung der Kosten des privaten Fahrzeugs ist bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlußfrist!) beim Landratsamt Kitzingen einzureichen.

Bei der Erstattung von Fahrten zur Teilzeit-Berufsschule bzw. Schulen ab der 11. Klasse kann ebenso nur erstattet werden, was über 395,- € liegt, es sei denn eine der folgenden drei Voraussetzungen ist erfüllt:

  • Kindergeldbezug für mindestens 3 Kinder- Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II- Schwerbehinderung (Nachweis mit Stand August zu Schuljahresbeginn ist beizulegen!)

 

Kostenabrechnung Privat-Kfz, 19 KB

 

 



Erstellt am 11.04.2009 21:40, geändert am 04.04.2012 12:51

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