Nur unter der Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist dies erlaubt:
- Pflanzliche Gartenabfälle dürfen auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, nur außerhalb geschlossener Ortschaften verbrannt werden.
- Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig.
- Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.
- Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen.
- Es ist sicherzustellen, daß die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
- In jedem Fall sollte die örtliche Feuerwehr vorher informiert werden.
- Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle verboten.
Ihr Ansprechpartner im Landratsamt:
Frau Sabine Laumer
Tel. 09321 / 928-6204
Fax: 09321 / 928-6299
E-Mail: sabine.laumer@kitzingen.de