Das Sachgebiet für Umwelt- und Naturschutz informiert Sie über überwachungsbedürftige gewerbliche Abfälle. Wann immer diese erzeugt bzw. von einem Betrieb abgegeben werden,muß ein Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeuger-Nummer gestellt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Angabe der Firmenanschrift und der Art der Abfälle (mit Schlüssel-Nr.)
Gewerbliche Abfalltransporte
Diese müssen nach § Abfallgesetz genehmigt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- des Finanzamtes
- des Sozialversicherungsträgers
- der Berufsgenossenschaft - Genehmigung bzw. Bescheinigung nach nationalen und internationalen Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern
Wie hoch sind die Gebühren?
- Die Genehmigungsgebühr ist vom Einzelfall abhängig.Sie bewegt sich regelmäßig in vierstelligen Bereichen.
Ihr Ansprechpartner im Landratsamt:
Frau Sabine Laumer
Tel. 09321 / 928-6204
Fax: 09321 / 928-6299
E-Mail: sabine.laumer@kitzingen.de