Überwachungsbedürftige gewerbliche Abfälle

Das Sachgebiet für Umwelt- und Naturschutz informiert Sie über überwachungsbedürftige gewerbliche Abfälle. Wann immer diese erzeugt bzw. von einem Betrieb abgegeben werden,muß ein Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeuger-Nummer gestellt werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Angabe der Firmenanschrift und der Art der Abfälle (mit Schlüssel-Nr.)

Gewerbliche Abfalltransporte
Diese müssen nach § Abfallgesetz genehmigt werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?


  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung:
    - des Finanzamtes
    - des Sozialversicherungsträgers
    - der Berufsgenossenschaft
  • Genehmigung bzw. Bescheinigung nach nationalen und internationalen Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern

Wie hoch sind die Gebühren?

  • Die Genehmigungsgebühr ist vom Einzelfall abhängig.Sie bewegt sich regelmäßig in vierstelligen Bereichen.

Ihr Ansprechpartner im Landratsamt:
Frau Sabine Laumer
Tel. 09321 / 928-6204
Fax: 09321 / 928-6299
E-Mail: sabine.laumer@kitzingen.de 

 



Erstellt am 15.04.2009 00:43, geändert am 04.04.2012 13:01

Kontakt
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999