Besonders geschützte Pflanzenarten

Im Frühling locken Sonnenschein und wärmere Temperaturen wieder mehr Spaziergänger in die Natur. Die Versuchung ist groß, sich angesichts der vielen blühenden Pflanzen einen Blumenstrauß für die Wohnung zu pflücken.

Leider sind jedoch mehr und mehr Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, in ihrem Bestand gefährdet oder im Rückgang begriffen. Diese Pflanzen wurden daher in der Bundesartenschutzverordnung als „besonders geschützte Arten“ aufgelistet.

Bei den folgenden geschützten Pflanzen ist das Pflücken und Entnehmen verboten:

alle Arten von

  • Akelei,
  • heimischen Tausendgüldenkräutern,
  • Nelken,
  • Schachblumen,
  • Enzian,
  • Seidelbaste,
  • Schwertlilien,
  • Lilien,
  • Knotenblumen,
  • Märzenbecher,
  • Bärlappgewächsen,
  • Traubenhyazinthen,
  • Primeln und Schlüsselblumen,
  • Blausterne,
  • Küchenschellen,
  • Diptam, Großblütiger und Gelber Fingerhut, Leberblümchen, Trollblume sowie
  • alle heimischen Arten von Hain- Weiß- und Torfmoosen und
  • Wimper-, Moos-, Rentier, Lungen-, Schüssel- und Bartflechten.

Diese Aufstellung ist keinesfalls vollständig sondern enthält nur die wichtigsten in unserem Bereich vorkommenden geschützten Pflanzen.

Folgende Pilze gehören zu den besonders geschützten Arten. Sie dürfen jedoch in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:

  • Steinpilz,
  • alle heimischen Arten von Pfifferling,
  • Morchel,
  • Birkenpilz und Rotkappe, sowie
  • Schweinsohr und Brätling,

Jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig wildwachsende Pflanzen einer besonders geschützten Art oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abschneidet, abpflückt, aus- oder abreißt, ausgräbt, beschädigt oder vernichtet handelt ordnungswidrig. Er kann hierfür mit einer erheblichen Geldbuße belegt werden.

Schon das Abpflücken einer einzelnen Blüte dieser Pflanzenarten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!

Die Bundesartenschutzverordnung ist allerdings nicht nur auf die besonders geschützten Pflanzenarten beschränkt. So sind z. B. alle heimischen Arten von Kriechtieren, Lurchen, Libellen, Bienen, Hummeln, sowie die Kreiselwespen, Knopfhornwespen Hornissen, zahlreiche Ameisenarten, viele Schmetterlinge, Käfer, Krebse, Spinnentiere, Weichtiere (Schnecken und Muscheln), sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.

Das Landratsamt Kitzingen - untere Naturschutzbehörde - ist jederzeit gerne bereit, hierzu weitere Auskünfte zu erteilen (Tel.: 09321/928-6210 bis 6214).

 



Erstellt am 15.04.2009 00:44, geändert am 04.04.2012 13:18

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