Hier erfahren Sie was beantragt werden kann, wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert, wie hoch die Gebühr dafür ist, und wer Ihre Ansprechpartner sind.
Was kann beantragt werden?
Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, von denen schädlicheUmwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm ausgehen können(Anlagen nach der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - ).Der Genehmigungsbescheid beinhaltet auch die für die Anlage nach anderen Gesetzen notwendigenGenehmigungen bzw. Erlaubnisse, z. B. die Baugenehmigung, wasserrechtliche Erlaubnisse.Beispiele hierzu: Industrieanlagen, Kompostieranlagen, Tierhaltungsbetriebemit entsprechend hoher Tierzahl.
Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren?
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann mit einer Dauer von 8 - 10 Wochen gerechnet werden.
Wie hoch ist die Gebühr?
Die Genehmigungsgebühr ist vom Einzelfall abhängig.Sie bewegt sich regelmäßig im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Wer sind die Ansprechpartner im Genehmigungsverfahren?
Für Fragen zum Verfahrensablauf:
Herr Schwoche
Tel. 09321/ 928 - 6200
Für technische Fragen können Sie sich an die Umweltschutzingenieure wenden:
Herr Gamm
Tel. 09321/ 928 - 6201
oder
Herr Abraham
Tel. 09321/ 928 - 6202
E-Mail: umweltschutz@kitzingen.de