
Lärmschutz Schall - Lärm In der Lehre vom Schall (Akustik) bezeichnet man als Ton einen wellenförmigen Schallvorgang. Die Anzahl der Schwingungen einer Schallwelle in der Sekunde wird Frequenz genannt. Je größer die Frequenz ist, um so höher empfindet der Mensch einen Ton. Ein erwachsener Mensch kann Töne mit Frequenzen von 16 bis 16.000 Hertz hören. In unserer Umwelt kommen reine Töne - mit nur einer Frequenz - praktisch nicht vor. Vielmehr setzt sich jeder wirkliche Schallvorgang aus einer Unmenge von Tönen zusammen. Man spricht dann von einem Geräusch. Lärmwirkungen In den letzten Jahren hat die Lärmwirkungsforschung zahlreiche Erkenntnisse gebracht, es bleiben jedoch noch viele Fragen offen. Nach dem heutigen Wissensstand unterscheidet man folgende Lärmwirkungen:
Nachbarschaftslärm Fällt Ihnen ein Geräusch aus der Nachbarschaft auf die Nerven, so sollten Sie sich zuerst fragen, ob Sie die geräuschverursachende Tätigkeit oder Gewohnheit des Nachbarn tatsächlich wegen des damit verbundenen Geräusches stört oder ob andere Gründe, wie ein getrübtes nachbarschaftliches Verhältnis, ausschlaggebend sind. Sprechen Sie gegebenenfalls darüber unvoreingenommen mit anderen betroffenen Nachbarn. Befragen Sie auch, je nach Sachverhalt, einen Fachmann. Kommen Sie zu dem Schluß, daß es sich wohl um eine unzumutbare Störung Ihrer Ruhe handelt, so weisen Sie den Lärmverursacher freundlich auf den störenden Charakter seines Tuns hin. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können eine Ordnungwidrigkeit darstellen. In diesem Fall kann die Polizei gerufen werden, wenn nichts anderes mehr in Frage kommt. Denken Sie aber daran: Wenn Sie sich nicht ständig beim geringsten Geräusch beschweren, werden Ihre Klagen bei berechtigtem Anlaß auch ernstgenommen. Mit Beschwerden zum Lärmschutz, Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm, Baulärm, Gewerbelärm, Straßenvekehrslärm können Sie sich an die Polizei, Gemeinde und das Landratsamt wenden. In erster Linie sollten Sie sich aber an den Lärmverursacher wenden. (Quelle: Umweltschutz in Bayern,Der Lärm, StMLU 4. Auflage August 1991) Erstellt am 15.04.2009 00:42, geändert am 04.05.2009 13:55 |
