Entsorgung von Speiseabfällen aus der Gastronomie

Speiseabfälle, die Lebensmittel tierischen Ursprungs enthalten oder auch "ehemalige Lebensmittel" tierischen Ursprungs bergen Gefahren für unsere Nutztiere. Daher ist die Entsorgung dieser Abfälle streng geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen privaten und gewerblichen Anfallstellen. Im LKR. Kitzingen dürfen Speise- und Küchenabfälle (mit tierischer Herkunft) aus Privathaushalten in die Biotonne. Gewerbliche Betriebe müssen hingegen registrierte und zugelassene Speiseabfallentsorger beauftragen. Für die gewerblichen Anfallstellen haben wir Ihnen ein Merkblatt erstellt.



Erstellt am 05.01.2012 13:36, geändert am 19.01.2012 14:03

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