Checkliste für Gaststättenbetreiber
Gaststättenbetreiber haben eine allgemeine Kennzeichnungspflichten. So muss beispielsweise der Betreibername am Eingang angebracht werden. Im Aushang ist ein Preisverzeichnis sowie die Öffnungszeiten anzubringen. Desweiteren muss im Lokal an deutlich sichtbarer Stelle ein Hinweis auf die gültigen Jugendschutzbestimmungen
anzubringen. Hier finden Sie weitere Informationen...


Erstellt am 30.04.2009 13:44, geändert am 30.04.2009 14:19

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