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Dienstversammlung der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten mit Neuerungen

Stempel FleischbeschauEinmal im Jahr treffen sich die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten zu einer Dienstversammlung auf Landkreisebene. Dr. Uwe Knickel, Leiter des Veterinäramts, leitete die Fortbildung und informierte mit Mitarbeiterin Christine Rauh über Neuerungen.

Schwerpunkt war die Verteilung von neuen Fleischbeschaustempeln, die alten wurden eingesammelt. Grund hierfür ist die tierische Lebensmittelüberwachungsverordnung, die Stempel-Muster vorgibt, die bindend einzuhalten sind. Wie Dr. Knickel erklärt, steht auf den neuen Stempeln nur noch die Abkürzung „DE LRA KT“ für „Deutschland Landratsamt Kitzingen“. Auf den alten Stempeln waren meist noch die Bezirks- oder Beschauer-Nummern vermerkt und die Bezeichnung „DE“ hat gefehlt. Außerdem wurde ein Stempel für Farmwild ausgeteilt, der neu eingeführt wurde.

Darüber hinaus weist der Leiter des Veterinäramts darauf hin, dass die Hausschlachtungen nicht mehr gestempelt werden. Die Rechnung über die Fleischbeschau gilt nun als Beleg. Seit 1. August vergangenen Jahres ist auch keine Lebendschau bei Hausschlachtungen mehr notwendig, außer das Tier zeigt vor der Schlachtung Auffälligkeiten.

Ein weiterer Punkt der Fortbildung waren die QM-Dokumente, denn die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten sind ebenfalls in das Qualitätsmanagement der Veterinärämter eingebunden und müssen dementsprechend die QM-Dokumente verwenden. Auch das Thema „BHV-1“ wurde angesprochen. Seit August vergangenen Jahres sind die Regierungsbezirke Unter- und Mittelfranken als BHV1-freie Regionen anerkannt. Bei der BHV1-Infektion (Bovines Herpesvirus vom Typ 1) handelt es sich um eine Rinderkrankheit, die durch einen Herpesvirus verursacht wird. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar.


Auf dem Bild:
Die alten Stempel der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten zur Fleischbeschau wurden eingesammelt und gegen neue getauscht.
 

Lebendbeschau bei gesunden Tieren nicht mehr notwendig
Die so genannte „Lebendbeschau“ war bisher ein fester Teil jeder Hausschlachtung. Ab sofort ist diese amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtungen aber nur noch dann verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Besitzer unmittelbar vor der Schlachtung den Eindruck hat, das Tier könne krank sein.

Meldet der Besitzer das Tier als gesund zur Schlachtung beim zuständigen Kontrolleur an, so ist eine Lebendbeschau nicht mehr notwendig. Die Pflicht zur amtlichen Fleischbeschau und Trichinenschau (bei Schweinen) bleibt jedoch weiterhin bestehen. Und auch die Lebendbeschau im Rahmen gewerblicher Schlachtungen ist weiterhin verpflichtend.

Für weitere Fragen steht der amtliche Tierarzt/Fachassistent oder das Veterinäramt unter 09321 / 928-3403, vetamt@kitzingen.de zur Verfügung.
Kontakt
Landratsamt Kitzingen
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97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
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