Formular Rückstandskontrollplan

Ab dem Jahr 2012 muss grundsätzlich eine Gegenprobe im Rahmen des NRKP-Plans genommen werden. Allerdings kann der Erzeuger (z.B. Mäster) darauf schriftlich verzichten. Da der Mäster am Schlachthof nicht greifbar ist, muss der Verzicht bereits auf der Lebensmittelketteninfo unterschrieben werden. Gleiches gilt für die Notschlachtformulare. Im Folgenden finden Sie hierzu Musterformulare.

 



Erstellt am 02.01.2012 11:49, geändert am 18.01.2012 10:23