BHV-1 Anerkennung Bayerns als BHV-1-freie Region

Ab Herbst 2011 gilt ganz Bayern als "BHV-1-freie Region". Damit gelten auch für Mastrinder Einschränkungen beim Zukauf aus "nicht freien BHV-1-Regionen". Der Zukauf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unter anderem benötigt der aufnehmende Mastbetrieb eine Genehmigung seines Landratsamtes bevor er Masttiere aus nicht freien Regionen einstallen darf. Die wesentlichen Bedingungen wurden in der Tagespresse und den einschlägigen Fachzeitschriften publiziert. Nähere Informationen erhalten Landwirte aber auch bei ihrem zuständigen Veterinäramt.

Um den erhöhten finanziellen Aufwand zu decken, erhalten die Rinder mästenden Landwirte auf Antrag einen Zuschuß von 25€/Tier von der bayerischen Tierseuchenkasse.  Der Antrag kann über diese Homepage heruntergeladen werden.

Zur Beantragung der Genehmigung kann das beigefügte Formular verwendet werden. Ebenso liegt ein Formular für die Viehhändlerbestätigung als Download bei.



Erstellt am 01.10.2010 10:12, geändert am 02.01.2012 12:04

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