
Veranstalter von Hunde- und Katzenausstellungen Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei! Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, wurde die Tollwutverordnung aktuell geändert Nunmehr unterscheidet man Hunde- und Katzenausstellungen mit und ohne Beteiligung ausländischer Teilnehmer. Rein nationale Veranstaltungen müssen dem Veterinäramt nicht mehr angezeigt werden. Bei internationaler Beteiligung muss eine Anzeige der Ausstellung beim zuständigen Veterinäramt 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgen. Ihr Veterinäramt Kitzingen
Erstellt am 13.12.2010 09:59, geändert am 02.01.2012 12:02 |
