Mit Jahreswechsel 2010/2011 trat die neue BVDV-Verordnung in Kraft. Seither können Rinder nur noch mit BVD-Status gehandelt werden.
Im Anhang finden Sie eine Liste von Laboratorien, die zur Statusuntersuchung geeignet sind.
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Anbei einige Formulare und Hinweise, die im Zusammenhang mit der BVD hilfreich sein können.