BVDV-Verordnung

Mit Jahreswechsel 2010/2011 trat die neue BVDV-Verordnung in Kraft. Seither können Rinder nur noch mit BVD-Status gehandelt werden.

Im Anhang finden Sie eine Liste von Laboratorien, die zur Statusuntersuchung geeignet sind.

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Anbei einige Formulare und Hinweise, die im Zusammenhang mit der BVD hilfreich sein können.

 

Laborliste BVD_Stand 1.1.2011, 19 KB

 



Erstellt am 13.01.2011 08:30, geändert am 02.01.2012 12:01

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