Wer papageienartige Vögel züchten oder handeln will, muss eine Erlaubnis "seines" Landratsamtes einholen. Nur damit kann er später auch die für diese Vögel vorgeschriebenen Ringe beziehen.
Auf dieser Seite finden Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 17g des Tierseuchengesetzes. Für Rückfragen stet das Veterinäramt unter der Rufnummer 09321-928-3403 für die Landkreisbürger zur Verfügung.