Haltung von Minipigschweinen

Minipigmerkblatt, 64 KB

Aktueller Hinweis für Haltung von Minipigschweinen

Miniaturschweine, sog. „Minipigs“, sind in den letzten Jahren auch in Deutschland in Mode gekommen. Es scheint „schick“ zu sein, sich anstatt einem Hund, lieber ein kleines Schwein zu halten.
Diese Tiere werden oft unter hundeähnlichen Verhältnissen in den Familien gepflegt. Ein Umstand, der auch in Tierschutzfachkreisen nicht unumstritten ist.
Auch Landwirte sehen diese Haltungen mit Argwohn, handelt es sich doch um eine Spezies, die Tierseuchen wie z.B. Schweinepest und Maul- und Klauenseuche weitertragen kann.

Nach Tierseuchenrecht sind Minipigs keine Heimtiere!

Sie unterliegen dem Tierseuchengesetz ebenso, wie alle anderen Hausschweine. Sollten diese Tiere ins Seuchengeschehen involviert sein, wird es zu Haftungsansprüchen u.U. in Millionenhöhe kommen, falls der Tierhalter sich nicht regelkonform verhalten hat.
Das Veterinäramt setzt auf Vorbeuge und bittet alle Minipighalter des Landkreises Kitzingen, sich im Veterinäramt (09321/ 928-642) zu informieren.

 



Erstellt am 29.10.2009 12:35, geändert am 29.10.2009 12:35

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