Wasserrecht
Maßnahmen, die den Wasserhaushalt beeinflussen können, sind grundsätzlich genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig.

Die Art der Unterlagen, welche für den jeweiligen Genehmigungsantrag erforderlich sind, erfahren Sie mit einem Telefonanruf bei uns. Zu technischen Fragen berät Sie unsere fachkundige Stelle in der Wasserwirtschaft gerne.
 

Planfeststellung bzw. Plangenehmigung
• Sand- und Kiesabbau (wenn Baggersee bestehen bleiben soll)
• Herstellung von Fischteichen
• sonstige Herstellung und Ausbauten von Gewässern

Abgrabungsgenehmigung (wenn Grundwasser nicht aufgedeckt wird)
• Sand- und Kiesabbau
• sonstige Abgrabungen (ab 500 m² oder 2 m Abgrabungstiefe)

Erlaubnis für Gewässerbenutzung
• Brunnen
• Erdwärmepumpen (Entnahme- u. Schluckbrunnen)
• Erdwärmesonden
• Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern
• Kleinkläranlagen
• Niederschlagswassereinleitungen

Anlagen- bzw. Ausnahmegenehmigung
• für Vorhaben im 60-m-Uferbereich von Fließgewässern
• Ausnahemgenehmigung für Vorhaben in Überschwemmungsgebieten
• Ausnahemgenehmigung für Vorhaben in Trinkwasserschutzgebieten

Sonstige Gestattungen
• Einleiten wassergefährdender Stoffe in die öffentliche Kanalisation
 



Erstellt am 22.09.2009 15:17, geändert am 23.09.2009 10:02

Kontakt
Herr Wolfgang Schneider, Umwelt, Natur und LandschaftspflegeSachbearbeiter Wasserrecht
stv. Sachgebietsleitung, Wasserrecht und Abwasserabgabe
Herr Wolfgang Schneider
Tel: +49 (9321) 928-6220
Fax: +49 (9321) 928-6299
Umwelt, Natur und Landschaftspflege