BAföG: Staatliche finanzielle Hilfe für mehr Chancengleichheit Eine gute schulische Ausbildung und stetige Weiterbildung sind in der Regel die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen beruflichen Stand. Um sich lange Schulzeiten oder Fortbildungen leisten zu können, sind viele junge Menschen jedoch auf die staatliche finanzielle Unterstützung durch BAföG angewiesen. Schüler und Auszubildende erhalten diese Leistung als Zuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen, das Studenten- und Meister-BAföG wird zur Hälfte beziehungsweise zwei Dritteln als zinsloses Darlehen gewährt. Auch im Landratsamt Kitzingen gehen regelmäßig entsprechende Anträge ein. 2008 waren es 306 BAföG-Anträge, im vergangenen Jahr 362. Beim Meister-BAföG ist der deutschlandweite Trend nach steigenden Antragszahlen auch in Kitzingen zu bemerken, waren es 2008 noch 163 Anträge, stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 224. Durch einen Krankheitsfall hatten sich die BAföG-Anträge im Frühjahr dieses Jahres jedoch aufgestaut, Antragsteller mussten lange Wartezeiten in Kauf nehmen. „Heute sind wir jedoch wieder im grünen Bereich“, betont Toni Orth, Sachgebietsleiter des Sozialamtes. „Mit einem personellen und organisatorischen Kraftakt haben wir den Antragsberg zügig abgearbeitet.“ Die Ablauforganisation wurde optimiert. Zudem wird das Sachgebiet von einer neuen Mitarbeiterin unterstützt, die von einem benachbarten Landratsamt nach Kitzingen versetzt wurde und nun die BAföG-Stelle in Vertretung übernommen hat. Um den Service für die Bürger weiter zu steigern, wurde auch die Internetseite der BAföG-Stelle von den Mitarbeitern überarbeitet. Interessierte finden die Seite unter www.kitzingen.de/aktuell im Bereich Bürgerservice, „was erledige ich wo?“ unter dem Punkt Jugend und Soziales, besondere soziale Hilfen. Dort haben die Mitarbeiter erste wichtige Informationen zusammengetragen, gehen darauf ein, wer oder welche Maßnahmen förderfähig sind und erklären, an welche Stelle sich Studenten wenden müssen. Außerdem können sich die Bürger über einen Link zum Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits die notwendigen Anträge herunterladen und ausdrucken. Natürlich ersetzt die überarbeitete Internetseite keinen Gang zum Landratsamt. „Wir beantworten weiterhin gerne alle Fragen“, betont die Sachbearbeiterin Regine Heusner. Doch die meist jungen Antragsteller würden sich ihre Erstinformationen bestimmt größtenteils im Internet holen. Einen Tipp hat sie für die Antragsteller auch noch parat: „Den Antrag mindestens zwei Monate, bevor man die Unterstützung benötigt, stellen.“ Auch auf Vollständigkeit der Unterlagen sollte man unbedingt achten. „Fehlende Unterlagen, die nachgefordert werden müssen, verlängern natürlich den Bearbeitungszeitraum“, erklärt Heusner. „Deshalb“, so die Sachbearbeiterin, „lieber eine halbe Stunde Zeit nehmen, den Antrag in Ruhe und gründlich durchlesen, vollständig ausfüllen und vor dem ersten Gang ins Landratsamt alle notwendigen Unterlagen, wie Einkommensbescheide, besorgen.“ Hintergrund: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG), das 1971 eingeführt wurde, regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Das Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Durch das BAföG soll die Chancengleichheit im Bildungswesen erhöht und einkommensschwachen Bürgern eine Weiterqualifizierung ermöglicht werden. Erstellt am 27.07.2010 15:14, geändert am 27.07.2010 15:22 |
