Änderung der Fleischbeschau bei Hausschlachtungen
Lebendbeschau bei gesunden Tieren nicht mehr notwendig
Die so genannte „Lebendbeschau“ war bisher ein fester Teil jeder Hausschlachtung. Ab sofort ist diese amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtungen aber nur noch dann verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Besitzer unmittelbar vor der Schlachtung den Eindruck hat, das Tier könne krank sein.

Meldet der Besitzer das Tier als gesund zur Schlachtung beim zuständigen Kontrolleur an, so ist eine Lebendbeschau nicht mehr notwendig. Die Pflicht zur amtlichen Fleischbeschau und Trichinenschau (bei Schweinen) bleibt jedoch weiterhin bestehen. Und auch die Lebendbeschau im Rahmen gewerblicher Schlachtungen ist weiterhin verpflichtend.

Für weitere Fragen steht der amtliche Tierarzt/Fachassistent oder das Veterinäramt unter 09321 / 928-3403, vetamt@kitzingen.de zur Verfügung.


Erstellt am 25.08.2010 11:45, geändert am 25.08.2010 11:45

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