
Kleinere Kennzeichen für Krafträder
Wie Horst Held von der Zulassungsstelle des Landratsamts Kitzingen erklärt, hat das neue Kennzeichen die Maße von mindestens 18 und höchstens 22 Zentimeter Länge. Die Höhe bleibt unverändert bei 20 Zentimeter. „Alle einstelligen und zweistelligen Kraftrad-Kennzeichen können auf einem 18-Zentimeter-Schild untergebracht werden“, erklärt Held. Auch für Saisonzulassungen seien die kleineren Schilder zulässig. Wer sein Fahrzeug mit einem solchen neuen Kraftradkennzeichen ausrüsten möchte, auf den kommen Kosten von rund 20 Euro für Schild und Abstempelung zu. Wie Held betont, sind Leichtkrafträder bis zu 125 ccm Hubraum jedoch nicht von der Neuregelung betroffen. Sie bekommen weiterhin einheitlich das 24x13 Zentimeter-Schild. Auf dem Bild: Erstellt am 18.04.2011 09:56, geändert am 24.05.2011 09:51 |
