Kleinere Kennzeichen für Krafträder

Zulassungsstelle informiert über Neuerung

neues KennzeichenSeit Anfang April gibt es die neuen kleinen Kennzeichen für Krafträder. Ihre Einführung ist Hauptbestandteil der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Wie Horst Held von der Zulassungsstelle des Landratsamts Kitzingen erklärt, hat das neue Kennzeichen die Maße von mindestens 18 und höchstens 22 Zentimeter Länge. Die Höhe bleibt unverändert bei 20 Zentimeter. „Alle einstelligen und zweistelligen Kraftrad-Kennzeichen können auf einem 18-Zentimeter-Schild untergebracht werden“, erklärt Held. Auch für Saisonzulassungen seien die kleineren Schilder zulässig.

Wer sein Fahrzeug mit einem solchen neuen Kraftradkennzeichen ausrüsten möchte, auf den kommen Kosten von rund 20 Euro für Schild und Abstempelung zu. Wie Held betont, sind Leichtkrafträder bis zu 125 ccm Hubraum jedoch nicht von der Neuregelung betroffen. Sie bekommen weiterhin einheitlich das 24x13 Zentimeter-Schild.
Horst Held und seine Kollegen von der Zulassungsstelle gehen davon aus, dass zahlreiche Motorradfahrer ihr Fahrzeug umrüsten werden: „Das neue kleine Schild war bei vielen lange ersehnt.“


Auf dem Bild:
Horst Held von der Zulassungsstelle zeigt das neue kleine Schild (links), das ein ganzes Stück kleiner als das bisherige Kraftradkennzeichen (rechts) ist.



Erstellt am 18.04.2011 09:56, geändert am 24.05.2011 09:51

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