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Die Urkundspersonen im Jugendamt sind befugt, Beurkundungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII vorzunehmen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um
Die Beurkundungen hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung und des gemeinsamen Sorgerechts können auch vorgeburtlich vorgenommen werden.
Die bei einem Jugendamt vorgenommenen Beurkundungen sind kostenfrei. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das nächstgelegene Jugendamt zur Beurkundung aufzusuchen.
Für Kinder nicht verheirateter Eltern stellt das Jugendamt auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils ein Negativattest als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge aus.
Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Stefanie Heß
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Di+Fr vormittags, Mi+Do ganztags)"
Aylin Dohnal
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Melanie Lenz
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Fr vormittags)
Stefanie Kolb
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Do vormittags, Di ganztags)"
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de