Altortsanierung 1. Allgemeine Information Am 01.01.1995 ist das Kommunale Förderprogramm der Gemeinde Sulzfeld a. Main in Kraft getreten. Im Rahmen diesesFörderprogrammes können Sanierungsmaßnahmen an Anwesen im Altortsbereich der Gemeinde gefördert werden. Solcheförderfähigen Maßnahmen, die vorhandene Bausünden beseitigen sollen, können beispielsweise sein:
Alle Sanierungsmaßnahmen sind im Rahmen der Gestaltungssatzung der Gemeinde Sulzfeld a. Main durchzuführen.Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn bei der Gemeinde Sulzfeld a. Main oder bei derVerwaltungsgemeinschaft Kitzingen einzureichen.Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigenKosten, höchstens jedoch 10.000,00 EUR (tatsächliche Baukosten ca. 34.000,00 - 40.000,00 EUR). 2. Welche Unterlagen benötigen Sie für das Antragsverfahren?Im Rahmen eines Beratungsgespräches wird genau festgelegt, welche der nachfolgend genannten Unterlagen benötigt werden:
In dem jeweiligen Leistungsverzeichnis sind die geplanten Leistungen pro Gewerk eindeutig und umfassend festzulegen. Noch Fragen? - Wir helfen gern:Gemeinde Sulzfeld a. Main, Bürgermeister G. Schenkel, Tel. 0172 / 6675474oder Frau Häußlein, VGem Kitzingen, Tel. 09321 / 9166-102 Erstellt am 14.06.2009 16:43, geändert am 08.08.2011 10:28 |
