Altortsanierung

Kommunales Förderprogramm im Rahmen der Altortsanierung der Gemeinde Sulzfeld a. Main

1. Allgemeine Information

Am 01.01.1995 ist das Kommunale Förderprogramm der Gemeinde Sulzfeld a. Main in Kraft getreten. Im Rahmen diesesFörderprogrammes können Sanierungsmaßnahmen an Anwesen im Altortsbereich der Gemeinde gefördert werden. Solcheförderfähigen Maßnahmen, die vorhandene Bausünden beseitigen sollen, können beispielsweise sein:

Bausünden werdenzu Bautugenden
Fenster ohne Teilung Einbau ursprünglicher Fensterformen mit Teilung
Rolläden Anbringen von Klappläden aus Massivholz
Fassadenverkleidungen aus Kunststoff,Sockelverkleidungen vor allem aus Kunststein Anbringen von Putz als Kalkputzin traditioneller handwerklicher Verarbeitung

Alle Sanierungsmaßnahmen sind im Rahmen der Gestaltungssatzung der Gemeinde Sulzfeld a. Main durchzuführen.Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn bei der Gemeinde Sulzfeld a. Main oder bei derVerwaltungsgemeinschaft Kitzingen einzureichen.Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigenKosten, höchstens jedoch 10.000,00 EUR (tatsächliche Baukosten ca. 34.000,00 - 40.000,00 EUR).

2. Welche Unterlagen benötigen Sie für das Antragsverfahren?Im Rahmen eines Beratungsgespräches wird genau festgelegt, welche der nachfolgend genannten Unterlagen benötigt werden:

  • Antrag auf Zuschuss (erhältlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen)
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angaben über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende
  • ein Lageplan im Maßstab 1 : 1000
  • Diaaufnahmen vor der geplanten Maßnahme
  • Pläne, insbesondere Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne, Werkpläne usw.
  • Kostenanschlag nach DIN 276 mit Beschreibung des Leistungsumfanges
  • Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder werden und ob bereits Bewilligungen ausgesprochen wurden; evtl. Bewilligungsbescheide sind vorzulegen
  • Angebote bauausführender, fachlich qualifizierter Unternehmen einholen und der Gemeinde Sulzfeld a. Main zur Einsicht vorzulegen:
      - bei Kosten bis zu 5.000,00 EUR zwei Angebote- bei Kosten über 5.000,00 EUR drei Angebote

In dem jeweiligen Leistungsverzeichnis sind die geplanten Leistungen pro Gewerk eindeutig und umfassend festzulegen.

Noch Fragen? - Wir helfen gern:Gemeinde Sulzfeld a. Main, Bürgermeister G. Schenkel, Tel. 0172 / 6675474oder Frau Häußlein, VGem Kitzingen, Tel. 09321 / 9166-102

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Erstellt am 14.06.2009 16:43, geändert am 08.08.2011 10:28