Stand: 02. Januar 2004
Hebesätze:
| Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) | 320 v.H. |
| Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 320 v.H. |
| Gewerbesteuer | 320 v.H. |
Hundesteuer:
| für den ersten Hund | 30,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 40,00 € |
| für einen Kampfhund | ab 240,00 € |
Wassergebühren:
Die Gebühr für
- 1 cbm Wasser beträgt zur Zeit 1,43 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und
- die Bereitstellungsgebühr ist abhängig von der Durchflussmenge des Wasserzählers und beträgt bei:
- 5,0 cbm/h 40,90 EUR,
- 10,0 cbm/h 61,36 EUR und
- 20,0 cbm/h 81,81 EUR.
Kanalbenutzungsgebühren:
Die Gebühr beträgt ab dem 01.04.2009 für 1 m³ Abwasser 3,50 € auf der Basis des Frischwasserbezuges. Haushalte mit einer Eigenwasserversorgung (Brunnen oder Zisterne) werden für die zusätzlich eingeleitete Wassermenge mit einem Zuschlag von 18 m³ Abwasser pro Jahr un d Einwohner an den Einleitungsgebühren beteiligt.
Die Grundgebühr ist abhängig von der
Durchflussmenge des Wasserzählers und beträgt ab 01.04.2004 bei:
- 5,0 m³/h 70,00 EUR
- 10,0 m³/h 105,00 EUR
- 20,0 m³/h 140,00 EUR
Müllabfuhrgebühren:
Zuständigkeit: Landkreis Kitzingen. Informationen finden Sie hier.Die Bildung von Abfallgemeinschaften ist bei Nachbargrundstücken möglich, wobei der Abfallwert pro Person mit 15 Litern angenommen wird.
Anmeldeformulare und Antrag auf Einrrichtung einer Abfallgemeinschaft erhalten Sie bei der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft oder direkt beim Landratsamt Kitzingen oder hier.
Sperrmüll wird auf Anforderung zweimal pro Jahr kostenlos abgeholt.Informieren Sie sich hier.
[ zurück zur Sulzfelder Startseite ]