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Balanceakt zwischen Verkehrssicherheit und Artenschutz

Aktuell werden an verschiedenen Kreisstraßen die Straßenränder gemäht, was bei einigen Bürgern vor dem Hintergrund der Diskussion um den Arten- und Insektenschutz Fragen aufgeworfen hat. Das Landratsamt möchte hierzu informieren:

Unterscheiden muss man grundsätzlich zwischen den Banketten, also den Bereichen direkt neben den Straßen und anderen nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, die weiter entfernt liegen.   

Für die Bankette und die straßenseitigen Gräben gilt, dass sie die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährden dürfen. Das bedeutet, dass die Leitpfosten und Leitplanken jederzeit leicht erkennbar sein müssen. Außerdem erleichtert eine gute Sicht auf die Straßenränder dem Autofahrer zum Beispiel, schneller auf Tiere reagieren zu können, die auf die Straße laufen. Auch die Entwässerungsfunktion der Gräben muss gewährleistet sein. Das alles führt natürlich dazu, dass aktuell gemäht werden muss. Das ist für den Landkreis, der die Verantwortung für insgesamt rund 260 Kilometer Kreisstraßen, also rund 520 Kilometer Bankette, trägt, eine Pflichtaufgabe, die acht bis zehn Wochen dauert. Die Verkehrssicherheit steht hier an erster Stelle.

Dies wird auch von der unteren Naturschutzbehörde gestützt, die den Schutzauftrag ausdrücklich nicht auf die Bankette bezieht, sondern auf Grünstreifen, die weiter von der Straße entfernt liegen, wie Heckensäume, Bachufer, Blühstreifen entlang von Waldwegen, Böschungen oder Grünstreifen zwischen landwirtschaftlichen Flächen. Hier erklärt die untere Naturschutzbehörde, dass  Mäh- und Mulcharbeiten weit von Straßen entfernt zwischen Mai und Juni auf jeden Fall eine erhebliche Beeinträchtigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind.

Doch wann ist der „richtige Zeitpunkt“ um zu mähen? Einigermaßen geeignete Mähzeitpunkte aus der Sicht der Vogelwelt sind ab Mitte Juli. Dann sollte aber trotzdem immer etwas Blühendes oder ein Grasstreifen stehen bleiben. Denkt man mehr an die Insekten, insbesondere an die spät erscheinenden Schmetterlinge und Heuschrecken, sollte eine Pflege nicht vor September sein oder gar erst im Februar. Damit sich die Insekten wieder etwas erholen können, ist es wichtig, dass über den Winter genügend Strukturen – hohes Gras und hohe Stauden mit vielen hohlen Stängeln – stehen bleiben.

Das Landratsamt bemüht sich seit vielen Jahren, den unterschiedlichen Anforderungen im Bereich der „Grünflächen“ an Straßen gerecht zu werden – es gilt, eine Balance zwischen der gebotenen Verkehrssicherheit, dem Naturschutz und letztlich auch den Anliegerinteressen Rechnung zu tragen. Daher wird bereits seit Jahren zwischen dem sogenannten „Frühjahrsschnitt“ und dem „Herbstschnitt“ unterschieden. Im Frühjahr werden nur die Bankette und Gräben (Intensivbereich) und erst im Herbst die kompletten Nebenanlagen (Bankette/Gräben und Böschungen und  Extensiv-Bereich) gemäht. Aktuell arbeitet das Landratsamt daran, dieses Konzept fortzuschreiben und weiterzuentwickeln.