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Doppelte Wahlunterlagen? – Das Landratsamt informiert

Mittlerweile sind dem Landratsamt drei Fälle im Landkreis bekannt, bei denen mehrere Stimmzettel für die Landratswahl mit den Briefwahlunterlagen ausgegeben wurden. Das Landratsamt hat alle Städte und Gemeinden noch einmal schriftlich um äußerste Sorgfalt beim Zusammenstellen der Wahlunterlagen gebeten.

Was passiert, wenn ein Stimmzettel doppelt ist?

Der Empfänger vernichtet den doppelten Stimmzettel und gibt nur einen Stimmzettel für die Wahl ab.

Was passiert, wenn doch zwei oder mehr Stimmzettel bei der Wahl abgegeben werden?

Entgegen anderslautender Mitteilungen, sind die Stimmzettel nicht automatisch ungültig. In der Gemeinde-und Landkreiswahlbekanntmachung vom 7. Mai 2019 (Nr. 70.4) heißt es dazu: „Hat eine abstimmende Person mehrere Stimmzettel beispielsweise für die Gemeinderatswahl abgegeben, werden diese fest miteinander verbunden und gelten als ein Stimmzettel. Ist nur einer der Stimmzettel gekennzeichnet oder sind sie gleich gekennzeichnet, ist dies allein kein Grund für eine Ungültigkeit der Stimmvergabe. Sind alle Stimmzettel nicht gekennzeichnet, handelt es sich um eine ungültige Stimmvergabe.“

Auch wenn auf einem Stimmzettel Kandidat A und auf dem anderen Kandidat B angekreuzt ist, sind beide Stimmzettel ungültig.