ÄNDERUNG
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kitzingen am Sonntag bei 37,3 lag, greifen seit Montag, 19. Oktober die Neuerungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Oktober.
In der veröffentlichten Corona-Ampel des Bayerischen Staatsregierung hat der Landkreis Stufe gelb erreicht, was unter anderem Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen bedeutet.
Am Sonntag waren diese Plätze gemeinsam mit der Polizei Kitzingen festgelegt worden, am Montagmittag trafen sich Vertreter des Landratsamts, der Stadt Kitzingen sowie der Polizei zu einer Begehung aller festgelegten Plätze, um die tatsächliche Besucherfrequenz festzustellen.
Den Erfahrungen in der Mittagszeit nach, in der in der Regel viele Fußgänger unterwegs sind, können einige Straßenzüge aus der Maskenpflicht genommen werden. Nicht mehr von der Maskenpflicht betroffen sind die Schrannenstraße, die Alte Mainbrücke, die Kaiserstraße inklusive Gustav-Adolf-Platz und Königsplatz sowie die Luitpoldstraße.
In folgenden Straßen gilt ab Dienstag, 20. Oktober, 00.00 Uhr Maskenpflicht:
Abweichend von Nr. 1 der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kitzingen vom 18.10.2020 gilt das Alkoholverbot nach § 25 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 zusätzlich zu Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung an nachfolgenden Plätzen:
Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 18.10.2020 bleiben unberührt, insbesondere die Maskenpflicht in Teilen des Stadtgebiets von Volkach.
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
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