Seit 1. Oktober 2022 gilt bundesweit in medizinischen Einrichtungen und damit auch im Gesundheitsamt Kitzingen für Besucher wieder eine FFP2-Maskenpflicht.
In den sonstigen Bereichen des Landratsamts gilt keine Maskenpflicht - außer Sie sind Corona-positiv. Positiv getestete Personen müssen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Die genauen Vorgaben finden Sie hier.
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Eine Übersicht über den Anspruch auf einen kostenlosen PCR- oder Schnelltest im Landkreis Kitzingen und die Möglichkeit, dies online zu buchen, finden Sie auf die unserer Seite "Corona-Testangebote"
Alle Informationen zu Impfangeboten und dem aktuellen Stand der Impfungen in unserem Landkreis finden Sie auf unserer Überssichtsseite Corona Impfangebote.
Das Gesundheitsamt erreichen Sie am besten per Mail gesundheitsamt@kitzingen.de
Pressemitteilungen zu Corona
Hier finden Sie gesammelte Pressemitteilungen des Landratsamts zu Corona.
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97318 Kitzingen
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